- Bewährung
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Eine Bewährung ist eine klar definierte Zeitspanne, um die Erprobung einer Eignung eines Gegenstandes oder einer Regel, bzw. die Befähigung einer Person zum eigenständigen Handeln nachzuweisen. Im rechtlichen Kontext ist es die Zeit, in der die Einhaltung der Bewährungsauflagen einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe überwacht wird, ehe es zu einem Straferlass kommt. Siehe dazu Bewährung (Deutschland).
Inhaltsverzeichnis
Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase werden erst Definitionen gesammelt, unter denen bestimmte Verhaltensmuster vorgegeben werden. Diese müssen über Regeln definiert werden.
Erprobungsphase
In der Erprobungsphase werden diese entwickelnden Verhaltensregeln aktiv gelebt und deren Einhaltung überwacht. Kommt es zu Differenzen, müssen über Diskussionen notwendige Kompromisse gefunden werden, die seinerseits in die Erprobungsphase gehen. Diese sollten im Idealfall in einer Win-Win-Situation enden.
Mit jedem gefundenen und realisierten Kompromiss beginnt die Erprobungsphase neu zu laufen.
Auswertungsphase
In der Auswertungsphase wird ein Resümee gezogen, welche Kriterien noch verbessert werden können oder welche so in Ordnung sind. Hier ist konstruktive und vor allem sachliche Kritik erforderlich, damit neue Entwicklungen vor Schaffung einer Norm in dieser berücksichtigt und eingearbeitet werden können.
Umsetzungsphase
In der Umsetzungsphase werden sie in ein Regelwerk eingearbeitet und werden nach Inkrafttreten dann auch Bestandteil desselben.
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