Bezirksbeirat

Bezirksbeirat

Ein Stadtbezirk (in der Schweiz auch Stadtkreis) ist eine Verwaltungseinheit in einer größeren Stadt. Meist gibt es Stadtbezirke nur in Großstädten mit mehr als 150.000 Einwohnern, um sie bürgernah verwalten zu können. Gelegentlich heißen die Stadtbezirke auch Gemeindebezirk (Wien) oder nur Bezirk (Berlin) .

Stadtbezirk in Deutschland

Ob eine Stadt Stadtbezirke bilden kann, ist zunächst von der jeweiligen Gemeindeordnung des einzelnen Landes abhängig. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert.

Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft „Bezirksbeirat“ oder „Bezirksversammlung“ genannt, die nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Bundesland wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt.

Der Stadtbezirk hat ferner einen „Bezirksvorsteher“ – auch „Bezirksamtsleiter“ – der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein kann und gelegentlich auch die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ trägt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes „Bezirksamt“. Die Bezeichnungen „Bezirksbeirat“, „Bezirksvorsteher“, „Bezirksbürgermeister“ oder „Bezirksamt“ können aber von Land zu Land abweichen.

In den meisten Städten bilden die Stadtbezirke die erste Untergliederungsebene, die weiter in Stadtteile aufgeteilt sein kann. Dies ist beispielsweise in den nordrhein-westfälischen Städten (z. B. Essen und Duisburg) sowie in München und Saarbrücken der Fall. Es kommt auf die jeweilige Regelung in der Hauptsatzung der Stadt an.

Die Unterteilung von Stadtbezirken in Stadtteile und auch Stadtviertel ist häufig keine politische, sondern dient nur der Statistik, der Orientierung oder dem Tourismus und hat oft historische Gründe. Ein Beispiel dafür ist Berlin (wo die Stadtbezirke „Bezirke“ heißen), das zwar Namen und Grenzen von Stadtteilen amtlich festlegt, diesen aber keine eigene Vertretung zubilligt (siehe Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins).

Die fehlende oder ungleichgewichtige Vertretung von einzelnen Stadtteilen oder Vierteln innerhalb der Stadtbezirke kann zu einem Demokratiedefizit und zu politischen oder sozialen Konflikten führen.

Stadtbezirke stellen eine formale Verwaltungseinheit dar, die teilweise unabhängig von den aus der Historie gewachsenen Strukturen ist. In Großstädten finden sich häufig ursprünglich eigenständige Strukturen (eingemeindete Städte, Dörfer, Weiler), welche nach Verwaltungsreformen in eigenen Stadtbezirken zusammengefasst wurden.

In einzelnen Städten werden die Stadtbezirke auch Stadtteile genannt, wobei die weiteren Untergliederungen dann wiederum Stadtbezirke heißen können (so z. B. in Frankfurt am Main und Karlsruhe). Insofern erscheinen die beiden Begriffe Stadtbezirk und Stadtteil austauschbar, was für Außenstehende verwirrend sein kann.

Eine weitere Bezeichnung für Stadtbezirk ist „Teilort“. Sie kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn die eingemeindeten Orte noch räumlich von der Stadt, der sie nun angehören, getrennt sind.

Siehe auch


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