- Bezirksstadtrat
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Die Bezirksverwaltung von Berlin ist Teil der zweigliedrigen Verwaltung der deutschen Bundeshauptstadt Berlin. Dabei bildet die so genannte Hauptverwaltung die erste Stufe der Verwaltung und damit die zentrale Verwaltung des Bundeslandes Berlin.
Die Bezirksverwaltungen stehen für die bezirkliche Selbstverwaltung. Sie haben aber weder den Status eines Kreises, da Berlin eine Kreisfreie Stadt ist, noch einer Gemeinde, da Berlin Einheitsgemeinde ist.
Berlin besteht aus 12 Bezirken. Diese haben eine eigene bezirkliche Selbstverwaltung, die Verfassungsrang hat (Artikel 68-77 der Verfassung von Berlin). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt (BA). Die BVV ist als direkt von den Einwohnern des Bezirks gewählte Vertretung der “parlamentarische” Teil, das BA führt die Verwaltung. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (hauptamtlich, besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und fünf Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung).
Historisch haben die Bezirksverwaltungen ihren Ursprung im Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde. Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der Weimarer Republik von 1920-1933, während der nationalsozialistischen Herrschaft 1933-1945, in der Vier-Sektoren-Stadt nach Kriegsende 1945, in der durch die Mauer geteilten Stadt von 1961-1989 und nun im wiedervereinigten Berlin als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben. Die letzte große Veränderung erfolgte mit dem Gebietsreformgesetz, durch das 2001 aus den bis dahin 23 historisch gewachsenen Bezirken durch Fusionen 12 in etwa gleich große Bezirke geschaffen wurden.
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, welches jedoch erst mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tritt, soll eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter in gleiche Strukturen der Fachämter erfolgen. Dabei werden diverse bisherige Fachämter zu größeren Organisationseinheiten zusammengefasst; es soll dann nur noch 10 Fachämter je Bezirksverwaltung geben.
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