- Bezugsobjekt
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Unter einem Bezugsobjekt (auch Kostenobjekt) versteht man in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung ein abstraktes Objekt, dem Kosten zugerechnet werden. Die Höhe der zugerechneten Kosten richtet sich nach dem verwendeten Kostenzurechnungsprinzip. Die Auswahl der zur jeweiligen unternehmerischen Entscheidungssituation passenden Bezugsobjekte ist die Grundlage einer effektiven Kosten- und Erlösrechnung.
Eine Bezugsgröße ist ein kostenbestimmendes Attribut eines Bezugsobjekts und bestimmt eine Kosteneinflussgröße mittels einer Kennzahl. Um eine betriebsweit durchgängige, eindimensionale Kostenzurechnung zu erreichen, wird oft die Beschäftigung als einzige Kosteneinflussgröße betrachtet. Erlaubt die Bezugsgröße die Messung der Beschäftigung eines unternehmerischen Bereichs (Kostenstelle), dann spricht man von einer direkten Bezugsgröße. Ist die Messung der Beschäftigung in einem Bereich nicht direkt möglich (z. B. in der Verwaltung), werden sogenannte indirekte Bezugsgrößen verwendet. Diese leiten sich aus Bezugsgrößen anderer Bereiche ab.
Weitere mögliche Bezugsgrößen sind z. B.: Raumfläche (m²), Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Servicecalls (in einem Servicecenter), Anzahl Bestellungen (im Verkauf), etc.
Literatur
- Hoitsch, Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. 3. Auflage. Springer-Verlag, ISBN 3-540-66296-0
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