- Kostenzurechnungsprinzip
-
Unter einem Kostenzurechnungsprinzip versteht man in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung eine Vorgehensweise, um Kosten auf Bezugsgrößen umzurechnen. Wählt man beispielsweise eine Produkteinheit als Bezugsgröße, so können in Abhängigkeit vom verwendeten Zurechnungsprinzip die Kosten dieser Einheit berechnet werden. Man erhält so die Stückkosten.
Eine besondere Schwierigkeit innerhalb der Kostenzurechnung stellen die (fixen) Gemeinkosten dar, da sie in der Regel unabhängig von der Ausbringungsmenge des Kostenträgers anfallen und sich deshalb nur schwer einer Einheit zurechnen lassen.
Man unterscheidet:
- eindimensionale Kostenzurechnungsprinzipien: einzige Bezugsgröße ist hier die Beschäftigung
- mehrdimensionale Kostenzurechnungsprinzipien:
Literatur
- Hoitsch, Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. 3. Auflage. Springer-Verlag, ISBN 3-540-66296-0
Wikimedia Foundation.