- Bilanzzusammenhang
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Unter Bilanzidentität wird in der Buchführung der Bilanzierungsgrundsatz gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verstanden, der vorschreibt, dass in der Eröffnungsbilanz die Wertansätze für das Anlage- und Umlaufvermögen des Betriebes nicht von denen der Schlussbilanz des Vorjahres abweichen dürfen.
Dies soll verhindern, dass Unternehmen einen unzutreffenden Gewinn ausweisen. Sie könnten hier einen größeren Gesamtwert vortäuschen und sich dadurch Vorteile bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern oder bei Fusionen verschaffen oder andererseits zu niedrige Gewinne gegenüber dem Finanzamt erklären.
Eine Durchbrechung der Bilanzidentität ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, die in § 252 Abs. 2 HGB geregelt sind.
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