- Bilanzverlängerung
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Eine Bilanzverlängerung ist ein buchhalterischer Begriff. Er beschreibt die Situation, wenn sich die Bilanzsumme eines Kreditnehmers durch eine Kreditaufnahme bzw. wegen des Zuflusses der Kreditmittel „verlängert“ (siehe auch: Geldschöpfung). Der auf der Aktivseite ausgewiesene Wert des Bankkontos wird um den geliehenen Betrag erhöht, d. h. der Aktivsaldo wächst. Die Passivseite wächst gleichermaßen um eine neue Schuld. Aktiv- und Passivseite sind um den gleichen Betrag gewachsen.
Auch für die kreditgebende Bank stellt sich die Kreditvergabe als Bilanzverlängerung dar. Der dem Kreditnehmer gutgeschriebene Geldbetrag erhöht den Passivsaldo, die Schuld des Kreditnehmers erhöht den Aktivsaldo um denselben Betrag.
Diese Bilanzverlängerung wird auch als Aktiv-Passiv-Mehrung bezeichnet. Das Eigenkapital von Kreditnehmer und Kreditgeber bleibt dabei unverändert.
Siehe auch
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