Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Bildungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland

Im Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.[1] Da der Bund untätig blieb, verabschiedeten die Bundesländer im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Landesgesetze, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben.

Die westdeutschen Länder (außer Baden-Württemberg und Bayern) führten den Bildungsurlaub ab 1974 ein, zuerst Hamburg, bis in die 90er Jahre die restlichen Bundesländer; nach der deutschen Einigung zogen die ostdeutschen Länder (außer Sachsen und Thüringen) nach. Gesetzliche Regelungen gibt es für Betriebsratmitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 und für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Bund) aufgrund eines Rundschreibens zur Arbeitsbefreiung aus dem Jahr 1965, zuletzt geändert 1997.

Alle diese Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus (außer Saarland). Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt; im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Angeboten. Der bildungspolitische Sinn dieser Regelungen besteht in der Auffassung, dass solche Veranstaltungen mobilisierend wirken könnten für das lebenslange Lernen.

Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.

Während in den 1980er Jahren Bildungsurlaub noch überwiegend durch die Teilnahme von Arbeitern geprägt wurde, sind Bildungsurlaube heute sehr heterogen mit Arbeitern und Angestellten besetzt. Der Anteil von Frauen ist noch immer gering, hat sich aber gesteigert.

Derzeit nehmen nur etwa ein bis zwei (in Bremen fünf [2]) Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Das ist auch eine Folge intensiver betrieblicher und rechtlicher Konflikte um dieses Recht; es wurde immer wieder bezweifelt, ob bei solchen Seminaren die Weiterbildung im Vordergrund stehe. Auch wenn die Hochzeit des Bildungsurlaubs vorüber zu sein scheint, bleibt er eine Chance zum regelmäßigen Auftanken und bietet als Wochenseminar - aus der Sicht der Erwachsenenbildung betrachtet - die Möglichkeit interessanterer Lernarrangements als andere Zeitformen.

Bildungsurlaub in Italien

In Italien gab es in den 1970er Jahren ein Bildungsurlaub-Modell, dessen zeitlicher Rahmen und Angebot umfangreicher war als das deutsche Modell. Es wurde bekannt unter dem Namen 150 Stunden. Demnach standen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Arbeitnehmern eine bezahlte berufliche Freistellung von bis zu 150 Stunden zu. Ein solcher Bildungsurlaub konnte auch von Arbeitern in Anspruch genommen werden, um fehlende Pflichtschulabschlüsse in Schulen nachzuholen.

Bildungsurlaub in der Schweiz

In der Schweiz gibt es bisher nur rudimentäre Ansätze zur Förderung und Regelung von Bildungsurlauben. Gesetzliche Regelungen gibt es bisher nicht. Unternehmen, in denen Bildungsurlaub möglich ist, haben dafür interne Richtlinien bzw. wenden einen nicht formellen Weg zur Genehmigung des Bildungsurlaubes an. Der Bildungsurlaub hängt aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verankerung von den Arbeitgebern bzw. entsprechenden Vereinbarungen ab. Seitens der Politik gab es immer wieder Bemühungen, gesetzliche Vorschriften für die Gewährung von Bildungsurlaub zu schaffen, allerdings sind diese bisher gescheitert. Bildungsurlaub in der Schweiz erhält meist nur hoch qualifiziertes Personal, daher erklärt es sich auch, dass über die Hälfte der beruflichen Weiterbildung in der Schweiz von den Beschäftigten selbst bezahlt werden.

Literatur

  • Dieter Görs: Zur politischen Kontroverse um den Bildungsurlaub. Politische, ökonomische und didaktische Bedingungen, Köln 1978
  • Herbert Richter: Bildungsurlaub in der BRD. Chance der Qualifizierung und Aufklärung in der beruflichen Weiterbildung, Kassel 1991
  • Bildungswerk der Humanistischen Union NRW (Hrsg): Bildungsurlaub nach Länderrecht. Aufgaben - Entwicklungen - Regelungen, Essen 1998
  • Edgar Weick (Hrsg.): Arbeit und Lernen. Beiträge zum italienischen Modell des Bildungsurlaubs, Berlin 1976 ISBN 3-920986-73-3

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geschichte der Bildungsfreistellung/ des Bildungsurlaubs im Saarland-Portal
  2. Radio Bremen: Bildungsurlaub in Bremen wird neu geregelt
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