- Blendnische
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Die Blende (von mhd. blenden „blind machen“ und mhd. verblenden „verkleiden“, im übertragenen Sinn „tarnen“) ist im Bauwesen ein Bauelement, das vornehmlich der Mauerverkleidung dient und den Elementen der Scheinarchitektur zuzuordnen ist.
Blenden dienten im Burg- und Festungsbau der Tarnung. Allgemein fanden und finden sie als Wandschmuck oder zur Gliederung glatter Mauerflächen Verwendung.
Merkmale der Blende sind die Vortäuschung eines nicht vorhandenen Bauteiles sowie das Fehlen der entsprechenden statischen Funktion. Sie ist meistens dem tragenden oder stützenden Element vorgelegt und verbirgt es ganz oder teilweise, kann aber auch auf ein Gebäudeteil aufgesetzt sein, wie der Blendgiebel. Dieser ist ein an der Dachtraufe vorgetäuschter Zwerchgiebel, der keinen Bezug auf die Dachform oder -neigung nimmt. Im strengen Sinn ist auch der Wimperg ein Blendgiebel.
Weitere Formen der Blende sind die Blendsäule und der Pilaster, die auf eine Fassade appliziert sind. Der Blendbogen, täuscht eine Öffnung vor. Eine Aneinanderreihung solcher Bögen wird als Blendarkade bezeichnet. Innerhalb der Bögen vorhandene, flach Wand- oder Mauernische nennt man Blendnischen.
Daneben existieren blinde Portale (Blendportal) und Fenster, die eine Öffnung vortäuschen (Blendfenster).
Triforien, deren Geschoss dem Außenraum entspricht, der das Pultdach des Seitenschiffes aufnimmt, so dass das es keine Fenster besitzt nennt man Blendtriforium.
Blendmaßwerk bezeichnet Maßwerk, das nicht durchbrochen, sondern auf einen Mauerteil appliziert ist.
Sonderformen
Eine Blendfassade ist die Verkleidung einer bereits bestehenden Fassade durch eine komplette neue Fassade, die meistens in den oberen und seitlichen Bereichen über die Ausmaße der ursprünglichen Elemente hinausreicht. Ein Beispiel dafür ist der kulissenhaft vor die ursprüngliche Fassade des ehemaligen Palais Bourbon in Paris gesetzte Portikus.
Literatur
- Wilfried Koch: „Baustilkunde“, 1988, München, Sonderausgabe des Orbis-Verlag für Publizistik, ISBN 3-572-05927-5
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