- Boden- und Felsklasse
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Böden werden im Baugewerbe nach der Lösbarkeit und den erdbautechnischen Eigenschaften in insgesamt sieben Boden- und Felsklassen (vereinfachend oft Bodenklassen genannt) unterteilt. Sie ist Grundlage für die Auswahl geeigneter Grund-, Fels- und Erdbau-Verfahren und für die Kalkulation der Baukosten. Die Bodenklasse wird durch Sachverständige der Geotechnik bzw. der Ingenieurgeologie festgestellt.
Unterteilung in die Boden- und Felsklassen
DIN 18300 Bereich Bauwesen Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten Letzte Ausgabe 2010-04 ISO - Die Einteilung der Bodenklasse erfolgt nach DIN 18300 VOB/C „Erdarbeiten“:
- Bodenklasse 1: Oberboden (Mutterboden); oberste Bodenschicht, die neben anorganischen Stoffen auch Humus und Bodenlebewesen enthält.
- Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten; von flüssiger bis zähflüssiger Beschaffenheit, die das Wasser schwer abgeben.
- Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten; nichtbindige bis schwachbindige Sande, Kiese und Sand-Kies-Gemische mit bis zu 15 Gewichtsprozent Beimengungen an Schluff und Ton und mit höchstens 30 Gew.-% Steinen über 63 mm Korngröße und bis zu 0,01 m³ Rauminhalt. Organische Bodenarten mit besserer als breiiger Konsistenz sowie Torfe.
- Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten; Gemische von Sand, Kies, Schluff und Ton mit einem Anteil von mehr als 15 Gew.-%, sowie bindige Bodenarten von leichter bis mittlerer Plastizität und höchstens 30 Gew.-% Steine von über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt.
- Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten; Bodenarten nach den Bodenklassen 3 und 4, jedoch mit mehr als 30 Gew.-% Steinen von über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt. Ebenso nichtbindige und bindige Bodenarten mit höchstens 30 Gew.-% Steinen von über 0,01 m³ bis 0,1 m³ Rauminhalt sowie ausgeprägt plastische Tone, die je nach Wassergehalt weich bis fest sind.
- Bodenklasse 6: Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt haben, jedoch stark klüftig, brüchig, bröckelig, schiefrig, weich oder verwittert sind, sowie vergleichbare verfestigte bindige und nichtbindige Bodenarten, wie sie z.B. durch Austrocknen, Gefrieren oder chemischen Bindungen hervorgerufen werden; nichtbindige und bindige Bodenarten mit mehr als 30 Gew.-% Steinen von über 0,01 m³ bis 0,1 m³ Rauminhalt.
- Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels; Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt und hohe Gefügefestigkeit haben und die nur wenig klüftig oder verwittert sind. Felsgelagerter, unverwitterter Tonschiefer, Nagelfluhschichten, Schlackenhalden der Hüttenwerke sowie dergleichen.
Nach der Einteilung des Boden bzw. Fels in die jeweilige Bodenklasse wird die Wahl und der Einsatz von Geräten und Baumaschinen zum Lösen, Transport und Verdichten von Boden und Fels bestimmt. Von der Bodenklasse hängt des Weiteren ab, welchen Winkel eine Böschung maximal aufweisen darf, bis zu dem keine weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube notwendig sind. Ist der planmäßige Böschungswinkel steiler als die Bodenklasse es selbst zulässt (z. B. bei Baugruben mit beengten Platzverhältnissen), sind Verbaumaßnahmen erforderlich, damit die herzurichtende Böschung während der Bauzeit nicht einstürzt.
Bei Böden, deren Zusammenhalt sich durch Frost, Austrocknen, Eindringen von Wasser oder durch Bildung von Gleitflächen verschlechtern kann, ist zu beachten, dass die Böschungen noch flacher ausgeführt werden müssen als bei den Bodenklassen 3 bis 7 angegeben, oder aber abgestufte Böschungen, sogenannte Bermen, herzustellen sind.
Siehe auch
- Locker-, Halbfest- und Festgestein
- Bodenfließen, Frostgare
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