- ASVG
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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung. Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 1956 wurde es allein bis 1999 in 55 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhältnisse angepasst [1] und gehört mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Österreichs.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltliche Eckpunkte
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge, die in Prozentsätzen des Gehalts bemessen werden. Da die Beitragszahlungen nicht ausreichen, um alle Leistungen zu finanzieren, ist auch die Möglichkeit von Staatszuschüssen vorgesehen. Dies gilt besonders für die Pensionsversicherung.
Geltungsbereich
Neben dem ASVG bestehen eigene Sozialversicherungsgesetze für
- Gewerblich-Selbständige (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG)
- Bauern (Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG)
- Beamte (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG)
- Freiberufler (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger - FSVG)
- Notare (Notarversicherungsgesetz - NVG)
Quellen
- ↑ Artikel Allgemeines Sozialversicherungsgesetz im Österreich-Lexikon von aeiou
Weblinks
Gesetzestext des ASVG im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts
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