- Sozialversicherung (Österreich)
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Organisation Dachverband: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Gründungsjahr: 1948 Aufgaben: Kooperation, Koordination und Dienstleistung für die einzelnen Träger Logo: 22 Sozialversicherungsträger (einige Träger haben mehrere Zweige)
19 Krankenversicherungsträger 5 Pensionsversicherungsträger 4 Unfallversicherungsträger Organigramm Die Sozialversicherung ist in Österreich gemessen am Budget und am betroffenen Personenkreis die Haupteinrichtung der sozialen Sicherheit.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die österreichische Sozialversicherung ist in Selbstverwaltung organisiert, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörden zu.
Träger
(Durchführung der Zweige: siehe Organigramm)
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) (Generalkompetenz Unfallvers.)
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA) (Generalkompetenz Pensionsvers.)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. gew. W.)
- Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), vormals Beamtenversicherungsanstalt
Gebietskrankenkassen (Generalkompetenz Krankenvers.)
- Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK)
- Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK)
- Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NöGKK)
- Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OöGKK)
- Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK)
- Steirische Gebietskrankenkasse (StGKK)
- Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK)
- Vorarlberger Gebietskrankenkasse|Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK)
- Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)
- Betriebskrankenkasse Austria Tabak
- Betriebskrankenkasse Kapfenberg
- Betriebskrankenkasse Mondi Business Paper
- Betriebskrankenkasse Voestalpine Bahnsysteme
- Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
- Betriebskrankenkasse Zeltweg
(Neugründungen von Betriebskrankenkassen sind gesetzlich nicht mehr zulässig)
Unter Generalkompetenz versteht man, dass diese Versicherungsträger für alle jene Personengruppen zuständig sind, für die kein Sondergesetz zutrifft.
Manche Träger sind zentral organisiert. Sie haben eine Hauptstelle und Außen- oder Landesgeschäftsstellen in den Bundesländern oder Bezirken. Manche sind dezentral mit Landesstellen mit jeweils eigenen geschäftsführenden Organen in den Bundesländern organisiert.
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil anstelle einer Pension Anspruch auf Ruhegenuss (bzw. Versorgungsgenuss für Hinterbliebene) gegenüber den Dienstbehörden besteht. (Das schließt allerdings nicht aus, dass auch Beamte im Zuge der Harmonisierung eigene Pensionsbeiträge leisten.) Die auszahlende Stelle ist das Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (ehemals Bundespensionsamt).
Für manche Landes- und Gemeindbeamte ist eine der 17 österreichischen Krankenfürsorgeanstalten (KFA) zuständig. Diese sind keine Sozialversicherungsträger, sie gehören nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an und unterliegen auch nicht der Aufsicht durch Aufsichtsbehörden. (siehe Hauptartikel Krankenfürsorgeanstalt)
Dachorganisation
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde 1948 als Dachorganisation aller österreichischen Sozialversicherungsträger gegründet.
Ihm obliegt unter anderem die Wahrnehmung der allgemeinen und gesamtwirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Begutachtung von Gesetzesentwürfen, Beobachtung der volkswirtschaftlichen Entwicklung) und die Vertretung der Sozialversicherungsträger gegenüber ausländischen Einrichtungen (zum Beispiel Mitwirkung beim Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten).
Der Hauptverband ist seit 1969 auch zuständig für die Vergabe der Sozialversicherungsnummer, die für alle Versicherungsträger gilt. Durch diese eindeutige Nummer kann ein Wechsel von einer Versicherung zur anderen problemlos erfolgen.
Prinzipien und Aufgaben
In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung (siehe dazu: Versicherungspflicht zum Beispiel in Deutschland). Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag, Finanzierungsprinzip). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.
Es sind nicht alle Pflichtversicherten in allen Zweigen versichert. Sofern man nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (zB.: Unfallversicherung) versichert ist, spricht man von Teilversicherung. Im Gegensatz dazu von Vollversicherung wenn man in allen Bereichen pflichtversichert ist. (Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitslosenversicherung ein, die nicht zur Vollversicherung zählt.)
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
- Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Verordnungen
- Satzungen der einzelnen Sozialversicherungsträger
Zweige der Sozialversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Österreich deckt die Versicherungsfälle der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit sowie der Mutterschaft ab. Sie erbringt sowohl Sachleistungen (Krankenbehandlung, Anstaltspflege, ...) als auch Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld, ...) und wird in zwei Untergruppen unterteilt.
Pflichtversicherung
In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder Beschäftigte, dessen Bruttogehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, auch krankenversichert ist. Gesetzlich geregelt ist diese Art im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Die Krankenversicherung selbst kann man sich nicht auswählen, sondern ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Daneben existieren eigene Krankenkassen für beispielsweise Bundesbedienstete, Eisenbahner oder Landwirte. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen. Unternehmer und Selbstständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken-, unfall- sowie rentenversichert. Diese hat aber anders als die GKK bei ambulanten Behandlungen einen Selbstbehalt von 20%, den der Versicherte zu zahlen hat, bietet aber weit mehr Leistungen als die GKK. Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbstätigen direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber dazuzahlt, bei der Krankenkasse eingezahlt. Beschäftigte, deren Bruttogehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, und dementsprechend nicht in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können sich freiwillig selbst in der zuständigen Kranken- und Pensionsversicherung versichern (Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung). Die Höhe des monatlichen Beitrags für die freiwillige Selbstversicherung hängt anders als bei der Pflichtversicherung nicht vom Bruttogehalt ab, sondern unterliegt einer jährlichen Anpassung und ist für alle Selbstversicherten gleich.
Privatversicherung
Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen. Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes freie Spitals- und Arztwahl sowie mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab, und hat die Folgen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln so gut wie möglich zu beseitigen.
Die österreichische Unfallversicherung erbringt neben Sachleistungen auch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Unfallrenten. Geldleistungen nur, wenn sich der Unfall am Weg zur Arbeit oder während der Ausübung dieser ereignet hat. Für Invalidität nach einem Unfall in der Freizeit erfolgt keine Geldleistung.
Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung deckt die Versicherungsfälle des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ab; außerdem werden Rehabilitationsleistungen erbracht. Sie erbringt mehrheitlich Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Pensionen. (Der Begriff „Rente“ wird in Österreich nicht für Altersrenten, sondern nur für Leistungen aus der Unfallversicherung verwendet.)
Seit 2005 gibt es nur mehr fünf Pensionsversicherungsträger:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates.
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil der Ruhegenuss (=Beamtenpension) von den Dienstbehörden geleistet wird. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch Beamte im Zuge der Harmonisierung eigene Pensionsbeiträge leisten.
Arbeitslosenversicherung
Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit wird durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt, die zwar grundsätzlich zum österreichischen Sozialversicherungssystem zu zählen ist, allerdings nicht im Prinzip der Selbstverwaltung exekutiert wird, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt wird.
Budget
Den Einnahmen von rund 41 Mrd. EUR (2006) standen Ausgaben wie folgt gegenüber:
- Krankenversicherung 12,4 Mrd. EUR
- Unfallversicherung 1,3 Mrd. EUR
- Pensionsversicherung 27,4 Mrd. EUR
Genaue Zahlen und detaillierte Statistiken sind in der Homepage des Hauptverbandes ersichtlich.
Geschichte
Die Sozialversicherung ist eine wichtige Säule für den Zusammenhalt unserer modernen Gesellschaft. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei zunächst den Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den "Bruderladen" der Bergleute große Bedeutung zukam. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit erwies sich die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.
- 1887: Unfallversicherung
Durch die Industrialisierung kam es vermehrt zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Um die Gefahr von individuellen Schadenersatzansprüchen gegenüber den Dienstgebern abzuwenden, die unter Umständen den Ruin einer Firma bedeuten könnten, wurden die Dienstgeber gesetzlich zu einer Risikogemeinschaft zusammengeschlossen, die von allen Dienstgebern gemeinsam finanziert wird und für allfällige Schadenersätze aufzukommen hat.
- 1889: Krankenversicherung
Zu einer gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung im heutigen Sinn kam es erstmals im Jahre 1889. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden sämtliche gewerbliche und industrielle Arbeiter und Angestellte, mit Ausnahme der Landarbeiter, erfasst. Die Selbstverwaltung wurde eingeführt.
- 1906: Pensionsversicherung
Für die "Privatbeamten", also die Angestellten, wurde 1906 die gesetzliche Pensionsversicherung eingeführt.
- "Anschluss" an das Dritte Reich
Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft, die Organisation nach NS-Muster in die staatliche Verwaltung übernommen und die Reichsversicherungsordnung (RVO) angewandt. Da das deutsche Recht zur Geltung kam erhielten nun auch erstmals die Arbeiter eine Pensionsversicherung.
- Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz
Nach der Befreiung vom Faschischmus und der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde mit dem Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 die Sozialversicherung auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt. Wichtigste Maßnahme war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation.
- 1956: ASVG
Das ab 1. Jänner 1956 geltende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste die bis dahin geltenden Gesetze auf dem Gebiet der Sozialversicherung ab. Es fasste die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für die Arbeiter und Angestellte in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft zusammen und regelte außerdem die Krankenversicherung der Pensionisten.
Für einige Sonderversicherungen blieben Sozialversicherungsgesetze außerhalb des ASVG bestehen.
Das ASVG gliedert sich in zehn Teile. In der Zwischenzeit wurden in Anpassung an die fortschreitende gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklung zahlreiche Änderungen und Gesetzesnovellen vorgenommen.
- 2001: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Österreichischen Staatsdruckerei
aufgelöst ab 2001 durch Bescheid des Sozialministeriums vom 2. Oktober 2000. Die Versicherten wurden in die Wiener Gebietskrankenkasse einbezogen.
- 2003: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Firma Pengg in Thörl bei Aflenz
aufgelöst ab 2003, gem. § 600 Abs. 6 ASVG. Die Versicherten wurden in die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues einbezogen.
- 2003: Fusion zur Pensionsversicherungsanstalt
Mit 1. Jänner 2003 erfolgte die Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG).
- 2005: Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Einheitliches Pensionsgesetz für alle in Österreich pensionsversicherte Erwerbstätige.
- 2005: Fusion zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Mit 1. Jänner 2005 erfolgte die Fusion der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (§ 538h ASVG).
- 2006: Fusion zur Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
Mit 1. Jänner 2006 erfolgte die Fusion der BKK Alpine Donawitz sowie der BKK Kindberg (§ 538o ASVG).
- 2006: Auflösung der Betriebskrankenkasse Semperit
per 1. Oktober 2006 durch die Verordnung BGBl. II Nr. 348/2006.
Tochterfirmen
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.[1] gegründet.
Alle Krankenversicherungsträger haben die IT-Services der Sozialversicherung GmbH[2] gegründet.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern hat gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die SVD-Büromanagement GmbH für die gemeinsame Durchführung von Backoffice-Angelegenheiten gegründet, an die sich später auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau angeschlossen haben.
Einzelnachweise
- ↑ Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.
- ↑ IT-Services der Sozialversicherung GmbH
Weblinks
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