- Brevi manu
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Brevi manu ist eine Bezeichnung aus dem Lateinischen und bedeutet zunächst "kurzer Hand", "kurzweg", "ohne Umstände".
Die Bezeichnung wurde im deutschen Sprachraum in zweifacher Weise verwendet:
- Im Geschäftsverkehr von Behörden: Wenn die durch ein Schriftstück veranlasste Verfügung auf das Schriftstück im Original gesetzt wurde und das Original nun mit der so angebrachten Verfügung an den Adressaten geht.
- Als Begriff aus der Rechtssprache: B. m. traditio bedeutet "Übergabe kurzer Hand", sofern der Eigentümer einer Sache, die er einem anderen ausgehändigt hat (z. B. einem Boten), diesem die Sache als Eigentum überlässt. Hierzu bedarf es dann keiner förmlichen Übergabe mehr.
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