- Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen Kurztitel: Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz Abkürzung: BEZNG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 930-8, 931-4 Datum des Gesetzes: 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378, ber. 2439)Inkrafttreten am: 1. Januar 1994 Letzte Änderung durch: Art. 15 Abs. 112 G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 273)Inkrafttreten der
letzten Änderung:12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz – BEZNG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 1 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Es behandelt die Zusammenführung der Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ zu einem einheitlichen Bundeseisenbahnvermögen.
Es wird intern in
- einen unternehmerischen Bereich sowie
- einen Verwaltungsbereich
gegliedert mit jeweils eigener Wirtschafts- und Rechnungsprüfung.
Der unternehmerische Bereich umfasst das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur.
Der Verwaltungsbereich umfasst die hoheitlichen Aufgaben, die bisher von den Sondervermögen wahrgenommen worden sind, und die Verwaltung des Personals, der Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens sowie der nicht bahnnotwendigen Grundstücke.
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