Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über das
Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung
Kurztitel: Öffentlichkeitsgesetz
Abkürzung: BGÖ
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie:
SR: 152.3
Datum des Gesetzes: 17. Dezember 2004
Inkrafttreten am: 1. Juli 2006
Letzte Änderung durch: keine Änderungen
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, Kurzform Öffentlichkeitsgesetz) ist das Informationsfreiheitsgesetz der Schweiz. Das Gesetz ist vom 17. Dezember 2004 und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.

Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der nunmehr Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter heisst.

Siehe auch

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