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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte für die Schweiz mit Amtssitz in Bern.
Vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) im Juli 2006 war er als Eidgenössischer Datenschutzbeauftragte (EDSB) ausschließlich für den Datenschutz zuständig.
Seine Rechtsstellung und Aufgaben sind im fünften Abschnitt des Bundesgesetzes über den Datenschutz sowie im vierten Abschnitt des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung geregelt.
Zu seinen Aufgaben gehören demnach unter anderem die Aufsicht über Bundesorgane und Privatpersonen, die Unterstützung und Beratung der Organe des Bundes und der Kantone, Stellungnahmen zu Rechtsvorlagen des Bundes, die Beratung von privaten Personen sowie die Information der Öffentlichkeit.
Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte berät dabei sowohl in rechtlichen (Datenschutzrecht), als auch in technische Fragen (Datensicherung).
Im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) erfüllt der EDÖB verschiedene Funktionen: Information und Beratung von Privaten, die Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, Beratung der Bundesämter und Departemente in der Umsetzung des BGÖ, Leitung des Schlichtungsverfahrens bei Unstimmigkeiten, Abgabe einer schriftlichen Empfehlung zu Handen der Beteiligten. Der EDÖB überprüft zudem Vollzug, Wirksamkeit und Kosten des BGÖ und erstattet dem Bundesrat regelmässig Bericht.
Der EDÖB ist Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Derzeitiger EDÖB ist Hanspeter Thür, der auch Gastgeber der letztjährigen Internationalen Datenschutzkonferenz vom 14. bis 16. September 2005 in Montreux war.
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