- Öffentlichkeitsgesetz
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Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das
Öffentlichkeitsprinzip der VerwaltungKurztitel: Öffentlichkeitsgesetz Abkürzung: BGÖ Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Systematische
Rechtssammlung (SR):152.3 Datum des Gesetzes: 17. Dezember 2004 Inkrafttreten am: 1. Juli 2006 Letzte Änderung durch: keine Änderungen Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, Kurzform Öffentlichkeitsgesetz) ist das Informationsfreiheitsgesetz der Schweiz. Das Gesetz ist vom 17. Dezember 2004 und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Alle Personen erhalten danach grundsätzlich Zugang zu jeder Information und jedem Dokument der Bundesverwaltung. Dies gilt jedoch nicht, wenn insbesondere die Privatsphäre Dritter verletzt oder die Sicherheit der Schweiz gefährdet werden kann.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der nunmehr Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter heisst. Auf dessen Website sind unter anderem Musterbriefe für Einsichtsgesuche publiziert.[1]
Die Umsetzung des Gesetzes wurde von der Stiftung für Konsumentenschutz als unbrauchbar bezeichnet.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Musterbriefe Zugangsgesuch. EDÖB. Abgerufen am 8. Mai 2011.
- ↑ Das neue Öffentlichkeitsgesetz taugt wenig. konsumentenschutz.ch (20. Dezember 2007). Abgerufen am 8. Mai 2011.
Siehe auch
Weblinks
- Das Öffentlichkeitsgesetz im Wortlaut
- Dossier zum Öffentlichkeitsgesetz auf admin.ch; mit Erläuterungen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten
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