- Bundesjugendplan
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Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (bis 1993 Bundesjugendplan) ist ein Fördertopf der Bundesregierung für die politische und kulturelle Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland.
Der erste Bundesjugendplan wurde am 18. Dezember 1950 durch die damalige Bundesregierung verkündet. Diese neue Einrichtung, im ersten Jahr mit 17,5 Millionen D-Mark ausgestattet, sollte ein Gegenprojekt zu den vorangegangenen totalitären und zentralistischen Jugendorganisationen des "Dritten Reiches" werden. Deshalb wurden zunächst vor allem weltanschaulich unabhängige Träger der Jugendarbeit gefördert. Zunächst standen die zahlreichen Kriegswaisen im Brennpunkt des Bundesjugendplanes. Aus seinen Mitteln wurden vor allem Lehrwerkstätten und Jugendheime errichtet. In den folgenden Jahrzehnten gab es immer wieder Kritik am Bundesjugendplan, weil das in ihm enthaltene Geld immer stärker an Verbände, unter anderem mit Nähe zu Kirchen oder Gewerkschaften, und weniger an unabhängige Jugendprojekte floss.
Auch der internationale Jugendaustausch wurde und wird gefördert. Inzwischen ist zudem die politische Bildung wichtiger geworden als in den Anfangsjahren. Für das Haushaltsjahr 2001 standen nach Angaben der Bundesregierung 224 Millionen D-Mark für den Bundesjugendplan zur Verfügung.
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