Bundeskleingartengesetz (Deutschland)

Bundeskleingartengesetz (Deutschland)

Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleinG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.

Basisdaten
Titel: Bundeskleingartengesetz
Kurztitel: Bundeskleingartengesetz
Abkürzung: BKleinG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht / Zivilrecht
FNA: 235-12
Datum des Gesetzes: 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210)
Inkrafttreten am: 1. April 1983
Letzte Änderung durch: Art. 11 G v. 19. September 2006
(BGBl. I S. 2146, 2147)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Oktober 2006
(Art. 76 Gesetz v. 19. September 2006)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Inhaltsverzeichnis

Definition eines Kleingartens nach § 1 BKleinG

Folgende Punkte muss ein Garten erfüllen um unter das BKleinG zu fallen:

  • nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung
  • insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dienend
  • in einer Kleingartenanlage mit gemeinschaftlichen Einrichtungen liegend

Im Gegensatz dazu ist ausdrücklich kein Kleingarten:

  • ein Datschengarten, welcher nicht der Definition des BKleinG unterliegt
  • ein Eigentümergarten
  • ein Wohnungs- oder Hausgarten
  • ein Arbeitnehmergarten
  • ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen
  • ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland)

Zudem ist ein Dauerkleingarten ein durch einen Bebauungsplan abgesicherter Kleingarten, für den besondere Schutzvorschriften gelten.

Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Ergänzend zu den Gemeinnützigkeitsregelungen im Steuerrecht regelt § 2 BKleinG die Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen.

Bedingungen für die Gemeinnützigkeit sind:

  • Ziel des Vereins ist ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder
  • Erzielte Einnahmen werden kleingärtnerischen Zwecken zugeführt
  • Bei der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen für kleingärtnerische Zwecke zu verwenden

Gartengröße und Laube (§ 3)

  • Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein
  • Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
  • Die Grundfläche der Laube darf höchstens 24m² umfassen, wobei der überdachte Freisitz mit gezählt wird.
  • Sie darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Kleingartenpachtverhältnisse

Im zweiten Abschnitt des Gesetzes werden die Regelungen über Kleingartenpachtverträge getroffen.

Kleingartenpachtverträge

  • bedürfen (wie auch die Kündigung) der Schriftform
  • sind nicht befristet sondern nur auf unbestimmte Zeit zu schließen
  • können nur bei
    • Nichtzahlung der Pacht
    • schwerwiegende Pflichtverletzungen oder
    • in den in § 9 genannten Sonderfällen durch den Verpachter gekündigt werden

Im Falle der Kündigung hat der Pächter einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung für Anpflanzungen und Laube.

Weiterhin wird die Pacht für einen Kleingarten auf den vierfachen Wert des Pachtpreises im gewerblichen Obstanbau festgeschrieben. Mit 24 Cent/m² liegt er erheblich unterhalb des Pachtpreises für Wochenenddomizile und Campingplätze. Dadurch wird auch Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit zur Nutzung eines Kleingartens gegeben.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bundeskleingartengesetz — Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für… …   Deutsch Wikipedia

  • Pachtvertrag (Deutschland) — Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese ist eine Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt ohne diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Pacht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Pachtverträge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Pächter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Grabland — Grabeland in Dortmund Als Grabeland oder auch Grabland bezeichnet man gärtnerisch genutztes Land, das meistens von den Gemeinden oder der Bahn AG parzellenweise ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende, Pacht… …   Deutsch Wikipedia

  • BKleinG — Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleinG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für… …   Deutsch Wikipedia

  • Beunde — Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten (bes. in der Schweiz), Bünt/Pünt/Beunde (südd., schweiz.), oder Parzelle auch pejorativ Laubenpieper, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von …   Deutsch Wikipedia

  • Bünt — Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten (bes. in der Schweiz), Bünt/Pünt/Beunde (südd., schweiz.), oder Parzelle auch pejorativ Laubenpieper, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von …   Deutsch Wikipedia

  • Familiengarten — Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten (bes. in der Schweiz), Bünt/Pünt/Beunde (südd., schweiz.), oder Parzelle auch pejorativ Laubenpieper, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”