Bundesnotarkammer

Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder die 21 Notarkammern im gesamten Bundesgebiet sind. Den Notarkammern in den Ländern gehören die in ihrem Gebiet bestellten Notare an, von denen es derzeit ca. 8.000 gibt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der Bundesnotarkammer

Der Bundesnotarkammer obliegt gem. § 78 Bundesnotarordnung im Wesentlichen die Vertretung der Gesamtheit der deutschen Notare im nationalen und internationalen Bereich. Sie wirkt im Gesetzgebungsverfahren mit und erfüllt sie durch Stellungnahmen und Gutachten zu Gesetzgebungsvorhaben, Teilnahme an Arbeits- und Expertengruppen der betreffenden Bundesministerien, Anregungen zu Gesetzesinitiativen usw. Die Aus- und Fortbildung der Notare ist eine weitere Aufgabe.

Keine Berufsaufsicht

Die Berufsaufsicht über die Notare gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesnotarkammer. Die einzelnen Notare sind nicht Mitglieder der Bundesnotarkammer, sondern der Notarkammern auf der Ebene der Oberlandesgerichtsbezirke. Die Berufsaufsicht über sie wird von den örtlich zuständigen Landgerichtspräsidenten als Justizverwaltungsbehörden ausgeübt. Die Notarkammern vor Ort unterstützen diese dabei. Auch die Aufsicht über die Notarkammern ist nicht Aufgabe der Bundesnotarkammer.

Vorsorgeregister

Die Bundesnotarkammer betreibt des Zentrale Vorsorgeregister, bei der Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen - jeweils auch in Verbindung mit Patientenverfügungen registriert - werden können.

Zentrales Testamentsregister

Ab dem 1. Januar 2012 wird die Bundesnotarkammer auch ein Zentrales Testamentsregister zur Erfassung erbfolgerelvanter Urkunden (insbesondere Testamente und Erbverträge) führen.

Deutsches Notarinstitut

Die Bundesnotarkammer unterhält mit dem Deutschen Notarinstitut in Würzburg seit 1993 eine wissenschaftliche Einrichtung, die fachliche Anfragen von Notarinnen und Notaren bearbeit und hierzu Gutachten erstellt.

Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung

Die Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer ist eine nach § 7 g der Bundesnotarordnung (BNotO) eingerichtete selbstständige fachlich unabhängige und selbstständige Verwaltungseinheit bei der Bundesnotarkammer. Das Prüfungsamt führt die notarielle Fachprüfung für Anwälte durch, die als Anwaltsnotar zugelassen werden möchten. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Prüfung für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats.

Mitgliedschaft

Einzelnachweise

  1. Mitgliedseite im EBD. Abgerufen am 6. Oktober 2010..

Weblinks


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