- Bundesoberseeamt
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Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Sie hat die Aufgabe, Störungen, Vorkommnisse und v.a. Unfälle auf See mit Wasserfahrzeugen förmlich zu untersuchen.
In erster Linie soll die BSU gutachterlich Unfälle auf See erforschen. In Deutschland werden Seeunfälle seit 1877 behördlich untersucht.
Geschichte
Bis 1986 oblag die erstinstanzliche Zuständigkeit den Seeämtern als Landesbehörden der Küstenlander an Nord- und Ostsee. Die Widerspruchsinstanz war das Reichs- bzw. seit 1950 das Bundesoberseeamt mit Sitz in Hamburg. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, das entschied, dass die Seeunfalluntersuchung ein Verwaltungsverfahren und daher eine Vermischung der Bearbeitung durch Landesbehörden (Seeämter) und Bundesbehörden (Bundesoberseeamt) unzulässig ist, wurden die Seeämter in der bisherigen Form aufgelöst und Untersuchungsausschüsse als Sonderstellen bei den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord und Nordwest eingerichtet (1. Oktober 1986). Diese Untersuchungsausschüsse trugen aber weiterhin die Bezeichnung „Seeamt“. Sie hatten ihren Sitz in Emden, Bremerhaven, Hamburg und Kiel. Zum 3. Oktober 1990 wurde das Seeamt Rostock eingerichtet.
Durch die Neuordnung wurde das Bundesoberseeamt dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie organisatorisch zugeordnet. Gegen die Entscheidungen der Seeämter war Widerspruch zum Bundesoberseeamt, gegen seine Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg zulässig, das endgültig entschied. Unter bestimmten Bedingungen war eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig. Seit Juni 2002 gibt es keine seemännisch besetzte Widerspruchsinstanz mehr. Das Bundesoberseeamt wurde aufgelöst und eine Widerspruchsstelle bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord eingerichtet (siehe auch Seeamt).
Rechtsgrundlagen sind das
- Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG) sowie das
- Schiffssicherheitsgesetz (SchSG).
Die BSU kann für Gutachtenerstellungen auch freie Sachverständige verpflichten.
Weblinks
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