- Bundesschatzanweisung
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Bundesschatzanweisungen ("Schätze") sind verzinsliche Wertpapiere (genauer: "Einmalemissionen") mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb (Kauf) dieser Wertpapiere ist grundsätzlich jedermann möglich.
Bundesschatzanweisungen dienen der lang- und mittelfristigen Liquiditätsversorgung des Bundeshaushaltes. Kurzfristige Verbindlichkeiten (Schulden) des Bundes werden mit den Einnahmen aus der Wertpapierausgabe getilgt und so die Zinslast gesenkt. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind höher verzinst als die langfristigen Bundesschatzanweisungen.
Vereinfacht gesagt leiht der Bürger dem Staat Geld und erhält dafür Zinsen. Die Schatzbriefe sind also sehr vereinfacht gesprochen seine Quittung, dass er Geld an den Staat verliehen hat.
Ausgabe
Die Ausgabe neuer Bundesschatzanweisungen erfolgt durch die Deutsche Finanzagentur im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember), und zwar ausschließlich im sogenannten Tenderverfahren. Dabei sind nur Kreditinstitute, die der sogenannten "Bietergruppe Bundesemissionen" angehören, berechtigt, diese Wertpapiere direkt von der ausgebenden Stelle - der Deutschen Finanzagentur GmbH - zu erwerben. Andere Kreditinstitute und Nichtbanken können Mitglieder der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen oder Bundesschatzanweisungen am Sekundärmarkt erwerben. Die Volumina (Ausgabemengen) der einzelnen Auktionen für Bundeschatzanweisungen liegen derzeit bei 5 bis 9 Mrd. €, einer einzelnen Ausgabe bei 15–16 Mrd. €. Bundesschatzanweisungen werden in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt.
Weblinks
Wikisource: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe fünfjähriger fünfprozentiger Schatzanweisungen im ferneren Betrage von 51.000.000 Thaler oder 7.500.000 Livres Sterling. Vom 6. Januar 1871. – Quellen und VolltexteKategorien:- Öffentliches verzinsliches Wertpapier
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