- Offenmarktpolitik
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Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik – heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in „Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.
Inhaltsverzeichnis
Zuteilungsverfahren des Zentralbankgeldes
Mengentender
Beim Mengentender-Verfahren wird der Zinssatz für angebotenes Zentralbankgeld fest vorgegeben. Die Geschäftsbanken machen Gebote in Höhe der gewünschten Geldbeträge, die sie erwerben wollen. Die Zuteilungsquote errechnet sich, indem das insgesamt beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wird. Das Problem der Mengentender liegt darin, dass die Geschäftsbanken wegen des niedrigen Zinssatzes dazu neigen, höhere Mengengebote abzugeben, als sie eigentlich benötigen (Überbietungsproblematik). Bei der anschließenden Quotelung (Pro-rata-Zuteilung), auch Repartierung genannt, schneiden sie dann besser ab.
Zinstender
Mit dem Verfahren des Zinstenders kann die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Die Zentralbank benennt die zu emittierende Geldmenge und legt darüber hinaus einen Mindestbietungssatz fest, das heißt den minimalen Zins, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt (als Signal für den geldpolitischen Kurs).
Die Geschäftsbanken geben dann ihre Zinsgebote ab.
Die Zuteilung des Zentralbankgeldes erfolgt nach dem Ende der Gebote entweder nach dem
- amerikanischen Verfahren, bei dem alle Bieter des Tenderverfahrens zu dem Zinssatz bedient werden, zu dem sie jeweils geboten haben. Der niedrigste Zins, zu welchem noch eine (teilweise) Zuteilung erfolgt, ist der marginale Zinssatz. Die einzelnen Gebote zum marginalen Zinssatz werden hierbei im Verhältnis zum kumulierten Gebot gekürzt – man spricht von Repartierung. Bei diesem Verfahren erhalten die Banken mit den höchsten Zinsangeboten den Zuschlag, d. h. das Geld fließt zu den Banken, die es am nötigsten brauchen (Einführung einer Marktkomponente)
oder nach dem
- holländischen Verfahren, bei dem alle zum Zuge kommenden Bieter zum marginalen Zinssatz ("Zinssatz, bei dem die kumulierten Gebote größer sind als der vorgesehene Zuteilungsbetrag"[1]) bedient werden. Wie beim Mengentender wurden von den Banken oft Mondgebote abgegeben (sie mussten ja nur den marginalen Zinssatz zahlen).
Die EZB verwendete das amerikanische Zinstender-Verfahren. Im Zuge der Finanzkrise ist sie jedoch auf das Mengentender-Verfahren mit vollständiger Zuteilung umgestiegen.[2] Die Abwicklung erfolgt per OMTOS (OffenMarkt Tender Operations-System).[3]
Offenmarktgeschäfte der EZB
Offenmarktgeschäfte sind die wichtigsten Instrumente der EZB und bilden den Mittelpunkt der Geldpolitik des ESZB. Sie dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses. Durch die Offenmarktgeschäfte erhalten die Geschäftsbanken den Großteil ihres Geldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere). Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht von der EZB aus.
Die EZB führte ab dem 1. Januar 1999 bei der Zuteilung zunächst ein Mengentenderverfahren durch, wechselte jedoch aufgrund der Überbietungsproblematik am 27. Juni 2000 zum Zinstenderverfahren. Im Zuge der Finanzkrise wechselte die EZB im Oktober 2008 erneut zum Mengentenderverfahren.
Die EZB unterscheidet zwischen Haupttender und Basistender einerseits und zwischen Standardtender und Schnelltender andererseits.
Haupttender
Der Haupttender ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute, welches jede Woche mit i. d. R. einer Woche Laufzeit (bis 2003 zwei Wochen Laufzeit) von der EZB angeboten wird. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Er hat eine gewisse Signalwirkung für Banken. Mit der Begründung eines hohen Finanzierungsbedarfs der Banken zum Jahresende hat die EZB vorerst einmalig mit 19. Dezember 2007 die Laufzeit wieder auf zwei Wochen erhöht. Der Grund dafür waren die bis auf 4,8 % gestiegenen Zinsen für EZB-Geld einerseits und die Tatsache, dass sich Banken untereinander aufgrund der Bankenkrise kaum noch Geld geliehen haben. Diese Verlängerung führte zu einer Zinssenkung am Geldmarkt bereits im Vorfeld.[4]
Basistender
Basistender sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte. Sie werden teilweise mehrmals monatlich mit einer Laufzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr angeboten. Das Volumen beträgt etwa ein Viertel des gesamten Refinanzierungsvolumens. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt.
Schnelltender
Um Liquiditätsschwankungen schnell ausgleichen zu können, gibt es den Schnelltender, der zu den Feinsteuerungsoperationen der EZB gehört. Dies ist ein Ausschreibungsverfahren für die geldpolitische Feinsteuerung. Die Abwicklung solch eines Geschäftes und der Geldzuteilung erfolgt innerhalb von 1–2 Stunden und wird oftmals mit einer begrenzten Zahl von Kreditinstituten durchgeführt. Bei diesem Tender kann dem Markt Geld entzogen oder zugeführt werden. Er findet nur bei Bedarf statt. Die Vergabe kann auf bestimmte Geschäftspartner begrenzt werden.
Standardtender
Der Standardtender ist ein im Eurosystem eingesetztes Tenderverfahren, das im Gegensatz zum Schnelltender innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird. Der Standardtender kann sowohl als Mengentender als auch als Zinstender durchgeführt werden. Er wird üblicherweise bei Hauptrefinanzierungsgeschäften (Haupttender) und längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Basistender) verwendet.
Einzelnachweise
- ↑ Bankazubis.de: Die Instrumente der Geldpolitik. Abgerufen am 15. Juli 2010.
- ↑ http://www.ecb.eu/press/pr/date/2008/html/pr081008_2.de.html
- ↑ http://www.bundesbank.de/omtos/omtos.php
- ↑ NZZ – 1. Dezember EZB verdoppelt Laufzeit des Tendergeschäfts
Weblinks
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