- Bundesstaaten
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Der Begriff Bundesstaat wird im Föderalismus in zwei einander entgegengesetzten Bedeutungen gebraucht:
Inhaltsverzeichnis
Bundesstaat als Gesamtstaat
In erster Linie wird unter einem Bundesstaat der föderale Gesamtstaat (aus einem Bund, einer Union begründeter Staat) bezeichnet, der aus mehreren Gliedstaaten zusammengesetzt ist;
- Gegensatz: Gliedstaat (Teilstaat, Land, Bundesland, Einzelstaat, Kanton), den Teil eines solchen Gesamtstaates mit einer Staatlichkeit,
- Gegensatz: Einheitsstaat (Zentralstaat), ein Staat, dessen Teile keine eigene Staatlichkeit besitzen,
- Gegensatz: Staatenbund (Konföderation, Staatenverbund), Verbindung mehrerer Staaten, wobei die Verbindung keine Staatlichkeit besitzt.
Im Falle der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Begriff Bundesstaat meist im erstgenannten Sinne, dem Gesamtstaat, gebraucht – man spricht dann von Bundesebene.
Bundesstaat als Gliedstaat eines Gesamtstaats
Andererseits wird unter Bundesstaat ein föderalistischer Gliedstaat als Teil eines solchen Gesamtstaates verstanden;
- Gegensatz: Gesamtstaat (Bund, Union),
- Gegensatz: Bundesunmittelbares Gebiet.
Im Falle der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Indien wird der Begriff „Bundesstaat“ (state) oftmals im zweiten Sinne benutzt, ebenso für die auch als Bundesglieder bezeichneten Gliedstaaten (ab 1920 dann Länder) des Deutschen Reichs.
Für die Glied- oder Teilstaaten – insbesondere wenn „Bundesstaat“ im ersten Sinne verwendet wird – finden sich diverse andere Bezeichnungen: Länder, Kantone, Einzelstaaten.
Siehe auch
Literatur
Hans Kristoferitsch: Vom Staatenbund zum Bundesstaat? – Die Europäische Union im Vergleich mit den USA, Deutschland und der Schweiz. Springer, Diss. Univ. Wien 2007, ISBN 978-3-211-35201-4.
Weblinks
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