- Bundestagsgruppe
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Eine Bundestagsgruppe kann gemäß § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Deutschen Bundestag anerkannt werden, wenn ihre Mitglieder nicht die Fraktionsmindeststärke erreichen.[1]
Eine Bundestagsgruppe kann von Mitgliedern einer Partei gebildet werden, die in den Bundestag einziehen, ohne die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen. Dies war nach der Bundestagswahl 1990 der Fall, als getrennte Wahlgebiete für Ost- und Westdeutschland bestanden. So zogen das Bündnis 90 sowie die PDS in den Bundestag ein, stellten aber jeweils weniger als fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten. Die PDS bildete nach der Bundestagswahl 1994 erneut eine Gruppe, diesmal aufgrund der Grundmandatsklausel.
Andere Beispiele von Bundestagsgruppen sind Ländergruppen innerhalb der Bundestagsfraktionen. Auch die CSU bildet innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Gruppe.
Fraktionsübergreifende Zusammenschlüsse sind dagegen Parlamentarische Gruppen, etwa die Parlamentsgruppe Schienenverkehr (PGS), die Parlamentarische Gruppe Europa-Union (PG EU), die Parlamentarische Gruppe Binnenschifffahrt (PGBi) und die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse (PG FfF).
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorien:- Organisation (Deutscher Bundestag)
- Bündnis 90/Die Grünen
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