Landtagsgruppe

Landtagsgruppe

Die Bundestagsgruppe (auf Landesebene entsprechend auch Landtagsgruppe) war eine Einrichtung der ersten Fraktion der Grünen im Bundestag. Sie bestand in der 10. Legislaturperiode aus 28 Abgeordneten und 28 Nachrückern sowie zwei Mitgliedern aus Ländern, die aufgrund des bundesweiten Wahlergebnisses von nur 5,6 Prozent keine Abgeordneten über ihre Landesliste in den Bundestag brachten. Es war vorgesehen, dass die Nachrücker in der Mitte der Legislaturperiode die Abgeordneten ablösen (das so genannte Rotationsprinzip). Somit gab es in der Bundstagsgruppe der Grünen 58 Mitglieder die in den Fraktionssitzungen und in den Arbeitskreisen der Fraktion volles Stimmrecht hatten. Entsprechend der Bundestagsgruppe gab es in der Anfangszeit der Grünen in verschiedenen Landtagen, in denen die Partei vertreten war, auch Landtagsgruppen.

Ein Teil der Abgeordnetendiäten wurde in den sogenannten Öko-Fond eingezahlt. Die Mittel, die der Fraktion und den Abgeordneten für Mitarbeiter zur Verfügung standen, wurden vom damaligen Fraktionsgeschäftsführer Michael Vesper zentral gesammelt und für Gehälter der Nachrücker und der Fraktionsmitarbeiter genutzt. Im Idealfall arbeiteten die Mitarbeiter den eingerichteten Arbeitsgruppen, der Fraktion und allen Mitgliedern der Bundestagsgruppe zu.

Ausnahmen gab es unter anderem für Petra Kelly, Gert Bastian, Joschka Fischer und Otto Schily, die durchsetzen konnten ihnen persönlich zugeordnete Mitarbeiter zu haben. Auf diese Weise hatten die Abgeordneten mit einem hohen Bekanntheitsgrad und einem guten Durchsetzungsvermögen die meiste Zuarbeit, während andere Mitglieder der Bundestagsgruppe, die dieser Zuarbeit dringend bedurft hätten, meist alleine in ihren Büros arbeiteten.

Beispielsweise Claudia Roth, Michael Vesper und Roland Appel waren Mitarbeiter der Bundestagsgruppe in der 10. Legislaturperiode.

Für die Bundestagsverwaltung galten die Nachrücker als Fraktionsassistenten.


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