Bundesverbraucherzentrale

Bundesverbraucherzentrale

Die deutschen Verbraucherzentralen sind unabhängige (siehe NGO), überwiegend mit öffentlichen Mitteln der Länder, Kommunen und des Bundes, sowie in kleinerem Umfang durch Entgelte für kostenpflichtige Beratungsleistungen finanzierte, gemeinnützige Organisationen.

Ihr Ziel ist es, die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten. Beraten wird beispielsweise zu Themen wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht (Handwerkerleistungen), Dienstvertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung und privatem Insolvenzverfahren sowie deren Prävention, Banken und Geldanlage, 'Grauem Kapitalmarkt', Versicherungen, Patientenrecht, Pflegeberatung, Wohnberatung, Gesundheitsdienstleistungen, Reiserecht, Privater Altersvorsorge, Baufinanzierung, Energie, Liberalisiertem Energiemarkt, Umwelt, Ernährung, Haushalt, Freizeit oder Telekommunikation.

Die Verbraucherzentralen helfen bei Rechtsproblemen und vertreten Verbraucherinteressen jedes Verbrauchers im Einzelnen wie auch in Verbands- oder Sammelklagen. Insbesondere ist es satzungsgemäße Aufgabe der Verbraucherzentralen, außergerichtlich wie auch gerichtlich gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, verbraucherschutzwidrige Geschäftspraktiken und unlautere Werbemaßnahmen eines Anbieters vorzugehen.

Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland gemäß § 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz das Recht zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung und können so im Rahmen ihres Aufgabenkreises neben Rechtsanwälten Verbraucher außergerichtlich beraten und vertreten.

In den letzten Jahren ergab sich bezüglich fragwürdiger Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken sowie Verbraucherbeschwerden ein Arbeitsschwerpunkt der Verbraucherzentralen bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen - siehe Telekommunikationsunternehmen in der Kritik.

Zuständig für Informationen und Beratung sind die Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes.

Seit dem 1. Januar 2002 können sich Verbraucherzentralen individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen, um diese vom Anbieter einzufordern und gegebenenfalls auch einzuklagen. Damit können Verbraucherzentralen Ansprüche einzelner Verbraucher bündeln und im Interesse des Verbraucherschutzes bis hin zum Bundesgerichtshof geltend machen.

Dachorganisation der Verbraucherzentralen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (landläufig Bundesverbraucherzentrale) mit Sitz in Berlin. Er vertritt die Verbraucherinteressen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene und wurde am 1. November 2000 als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) gegründet. Sein erster Vorstand war Frau Prof. Dr. Edda Müller. Seit 1. August 2007 ist Gerd Billen neuer Vorstand.

Größte Einzelorganisation ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Sie berät landesweit in mehr als 50 Beratungsstellen, per Internet und über eine kostenpflichtige Rechtsberatungshotline. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist Gründungsmitglied des Vereins EnergieVision e.V., der das ok-power Label für Ökostrom-Angebote vergibt.

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