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gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Rechtsform GmbH[1] Gründung 11. Januar 2005 Sitz Berlin, Deutschland - Peter Bonerz, Kaufmännischer Geschäftsführer
Mitarbeiter ca. 150 (Dezember 2007) Branche Gesundheitswesen Website www.gematik.de Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet, um gemäß gesetzlichem Auftrag die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur in Deutschland voranzutreiben, zu koordinieren und die Interoperabilität der beteiligten Komponenten sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlage
Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291b SGB V verankert sind.[2] Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der Gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen:
- Technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur
- Test und Zulassung der Dienste und Komponenten (Erbringung bzw. Zulieferung erfolgt durch die Industrie)
- Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur
Gesellschafter
Die Gesellschafter der Gematik sind die Spitzenorganisationen im deutschen Gesundheitswesen, welche sich in die beiden Gruppen Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser etc.) und Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen) unterteilen lassen. Im Einzelnen handelt es sich bei den Organisationen der Leistungserbringer um:
- Bundesärztekammer
- Bundeszahnärztekammer
- DAV - Deutscher Apothekerverband e.V.
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kostenträger sind ebenfalls im Wesentlichen über ihre Verbände beteiligt:
- GKV-Spitzenverband
- Verband der privaten Krankenversicherung
Weitere Gremien
Die gesetzliche Grundlage der Gematik fordert die Einrichtung eines Beirats, der die Gesellschaft in fachlichen Belangen berät. Die Zusammensetzung des Beirats ist ebenfalls in § 291b SGB V festgelegt und umfasst:
- Vertreter der Länder
- Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen
- Vertreter der Wissenschaft
- Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie
- Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Die Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten (bei der Bundesregierung)
Darüber hinaus können weitere Vertreter von Organisationen oder Bundesbehörden in den Beirat berufen werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch Gebrauch gemacht. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Beirats ist auf den Internetseiten der Gematik nachlesbar. Der Beirat ist berechtigt, der Gesellschafterversammlung Themen von grundsätzlicher Bedeutung zur Beschäftigung vorzulegen und muss vor ebensolchen Entscheidungen gehört werden.
Neben dem Beirat existiert auch ein Fachausschuss, der sich aus Vertretern der Gesellschafter zusammensetzt und die Gematik ebenfalls in speziellen fachlichen Fragen berät.
Kritik an der Zusammensetzung der Gematik
- Kritisiert wird insbesondere die Zusammensetzung der Gematik aus je 50% Kassenvertreter und Leistungserbringer (u.a. Ärzte, Apotheker), da sie die Entscheidungsfindung selbst in kleinsten technischen Details deutlich erschwere. "Die Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte, kurz Gematik, musste im Laufe ihres fast fünfjährigen Bestehens reihenweise Projektvorgaben einkassieren. Verantwortlich dafür sind in erster Linie ihre Gesellschafter, die Verbände von Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern – die sogenannte Selbstverwaltung. Die Lobbygruppen machen die Gematik nahezu beschlussunfähig, weil sie sich in zentralen Fragen nicht einigen." [3]
- "Die Entscheidungsprozeduren der gemeinsamen Selbstverwaltung sind für ein solches Großprojekt zu schwerfällig, die gegenseitige Blockade wird allzu häufig belohnt" sagt auch Susanne Mauersberg von der Bundesverbraucherzentrale.[3]
- Seit der Bundestagswahl 2009 verhandeln die beteiligten Gesellschafter über eine Neustrukturierung der Gematik. Ziel ist eine neue Aufgabenverteilung bei den geplanten Anwendungen mit einer klar abgesteckten Durchführungsverantwortung. So wären dann z.b. die Ärztevertreter für die zeitnahe Einführung einer sicheren Arzt-zu-Arzt Kommunikation (Arztbrief) bzw. für die Anwendung Notfalldaten zuständig, die Krankenkassen für den Versichertenstammdatenaktualiserung und die Apotheker für das geplante eRezept. "Die Beteiligten können jetzt nicht mehr der Gematik den Schwarzen Peter zuschieben. Es gibt Projektleiter, die persönlich verantwortlich sind", sagt Pablo Mentzinis von der Bitkom dazu.[3]
- Ungeachtet der Tatsache, dass die Bundesärztekammer (BÄK) als Gesellschafter der gematik eigentlich dem Unternehmenszweck (der Einführung der Gesundheitskarte) verpflichtet ist, stimmte der 113. Deutsche Ärztetag mehrheitlich gegen das Projekt. Der Vertreter Niedersachsens, Dr. med. Axel Brunngraber, kündigte weitere kostenverursachende Blockaden an: „Wir haben in den vergangenen Jahren wichtige Bollwerke geschaffen und das Projekt auf Jahre hin gestoppt, und das werden wir auch weiter durchhalten“. [4]
Weblinks
- www.gematik.de
- § 291a SGB V - regelt die Anforderungen an die eGK sowie zugehörige Rahmenbedingungen
Einzelnachweise
- ↑ gematik - Homepage - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Gematik.de. Abgerufen am 10. Juni 2010.
- ↑ § 291b SGB V
- ↑ a b c kma-online.de: kma Online - Nachrichten - Technologie - Willkommen in der Vergangenheit, Zugriff am 10. Juni 2010
- ↑ Deutsches Ärzteblatt Telemedizin und Telematikinfrastruktur: Auf der Zuschauertribüne
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