- Burgmannshof
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Ein Burgmannshof wurde vom jeweiligen Landesherren in Städten mit Festungscharakter oder in oder um größeren Burgen als Wohnsitz eines oder mehrerer Burgmannen angelegt. Die Höfe lagen oft am Rande der Stadt in der Nähe der Stadtbefestigung. Teilweise dienten sie selbst Verteidigungszwecken.
Die Burgmannen zählten zu den Ministerialen, d. h. ihnen unterlag die Hofhaltung, Verwaltung und sie wurden zu Verteidigungs- und Kriegsdiensten hergezogen. Zum Teil waren sie auch für die Abhaltung der „Gerichtstage“ in der Stadt verantwortlich. Aus den Ministerialen entstand zum Teil der niedere Adel. Für diese Leistungen und Dienste erhielten sie ein Dienstgut oder Lehen, über das sie dann im Laufe der Zeit frei verfügen und es vererben konnten. Bis ins 19. Jahrhundert hinein behielten die Burgmannshöfe ihre adlige Freiheit von allen städtischen Lasten, auch wenn sie schon in den Besitz bürgerlicher Familien gelangt waren.
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