- Burgmannen
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Als Burgmann (auch Dienstmann) wurden im Mittelalter Mitglieder der Ministerialität bezeichnet, die eine Burg bewachten und verteidigten („Burghut“). In der Regel saßen mehrere Burgmannen auf einer Burg und bildeten die Burgmannschaft.
Für seinen Dienst wurde der Burgmann mit einem Burglehen bezahlt, bekam freie Wohnung und weitere Einnahmen. In der Regel gab es eine Pflicht zur Anwesenheit („Residenzpflicht“) und eine zweckdienliche Bewaffnung auf eigene Kosten. Der Residenzpflicht entzogen sich Burgmannen häufig durch die Stellung von bewaffneten Knechten.
Bei den Burgmannen handelte es sich anfänglich um die nachgeborenen Söhne von Rittern oder Schulzen. Die Lehen und die damit verbundenen Pflichten wurden aber bald erblich („Erbburglehen“), womit sich ein neuer Stand – angesiedelt zwischen freien Bauern und dem Uradel – entwickelte. Für den Burgmann galt Lehnsrecht; Rechtsstreitigkeiten wurden vor dem Burggrafen verhandelt.
Im späten Mittelalter verschwand das Burgmannensystem, und die Burghut wurde von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen.
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