- Büchergeld
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Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher aber auch andere Dinge wie Übungshefte, kostenlos bereitgestellt werden. Die Lernmittelfreiheit geht auf Forderungen von 1848 zurück, als man Bildung unabhängig vom Einkommen der Eltern ermöglichen wollte.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland im Allgemeinen besteht in einigen Ländern eine weitgehende Lernmittelfreiheit. Teilweise ist sie sogar in der Landesverfassung verankert, in anderen Bundesländern nicht. Falls keine Lernmittelfreiheit besteht, wird normalerweise – etwa durch Bücherbasare zwischen den verschiedenen Klassenstufen – versucht, eine günstige Möglichkeit zum Erwerb auch gebrauchter Bücher zu geben. Sozial Schwache werden unterstützt. Der Erwerb von neuen Lernmitteln kann mehrere hundert Euro pro Jahr kosten. Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit wird oft zur Senkung der Verschuldung diskutiert, andererseits aber kritisiert, da sie vor allem finanziell Schwache trifft und Bildung als eine der wichtigsten Ressourcen Deutschlands angesehen wird. Als Argument gegen die Lernmittelfreiheit wird angeführt, dass gekaufte Gegenstände besser behandelt werden und die Schüler normalerweise neuere Materialien erhalten.
Bayern
In Bayern hat die Lehrmittelfreiheit keinen ausdrücklichen Verfassungsrang, es heißt aber immerhin: „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen) ist unentgeltlich.“ (Art. 129 Abs. 2 BV) Die Lehrmittelfreiheit ist gesetzlich für Schulbücher eingerichtet, dagegen müssen außer Heften und Schreibzeug auch Übungshefte, Atlanten, Taschenrechner und einiges anderes vom Schüler (bzw. dessen Eltern) gekauft werden. Für die Arbeitsblätter wird jährlich ein Kopiergeld verlangt. Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wird für die Bereitstellung von Schulbüchern jedoch – außer von nachweislich besonders bedürftigen Familien – ein so genanntes Büchergeld in Höhe von 20 € an Grundschulen und 40 € an weiterführenden Schulen (also ab der vierten Klasse) erhoben, jedoch nur für höchstens zwei Kinder pro Familie. Vom politischen Gegner und von außerpolitischen Gruppen, die sich mit der Bildung befassen, wurde diese Maßnahme als Abschaffung der Lehrmittelfreiheit kritisiert. Im September 2007 kündigte Günther Beckstein auf der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion die Abschaffung des Büchergeldes für 2008 an. Auf den öffentlichen Druck hin stellt die Bayerische Staatsregierung nun den Gemeinden für das Unterrichtsjahr 2007/08 die Erhebung des Büchergeldes frei.
Jeder bayerische Schüler erhält während der Schulzeit eine Ausgabe des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung geschenkt, was ein verfassungsmäßiges Recht darstellt (Art. 188 BV).
Siehe auch
- Schulwegfreiheit
- BAFöG
Weblinks
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