- Bühnenreife
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Als Bühnenreife wird die Diplomprüfung bezeichnet, die am Abschluss einer Ausbildung zum staatlich anerkannten professionellen Schauspieler steht. Die Prüfung zur Bühnenreife besteht aus drei Teilen: der Eignungsprüfung, der Kontrollprüfung und der eigentlichen Diplomprüfung. Alle drei Teilprüfungen werden von einer professionellen Kommission (erfahrene Personen aus dem Bereich Theater und Schauspiel) abgenommen. Sie entscheidet, wie weit die Theaterreife des Schauspielers fortgeschritten ist.
Bei der Eignungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling Talent und Leidenschaft zur darstellenden Kunst vorweisen kann. Auch körperliche Anforderungen werden meist gestellt (etwa Bewegungstalent und Sprechtechnik). Es sind meist zwei bis drei Monologe verschiedenster Theaterstücke zu erlernen, gegebenenfalls auch ein Musikstück.
Bei der Kontrollprüfung werden die Fortschritte des Prüflings gemessen. Es wird strenger auf die Sprechtechnik und die Fähigkeit, Regieanweisungen zu befolgen, geachtet. Die Kommission entscheidet mit der Kontrollprüfung, ob und wann der Prüfling zur Diplomprüfung antreten kann.
Die Diplomprüfung prüft alle Anforderungen, die ein professioneller Schauspieler zu erfüllen hat.
Bei besonderem Talent kann die Kontrollprüfung übersprungen werden.
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