- Bühnenreifeprüfung
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Als Bühnenreife wird der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Schauspieler bezeichnet. Der Absolvent erhält darüber eine Diplomurkunde.
Die Prüfung zur Bühnenreife besteht aus der Eignungsprüfung, der Kontrollprüfung und der eigentlichen Abschlußprüfung, auch Diplomprüfung genannt. Alle drei Teilprüfungen werden von einer professionellen Kommission aus dem Fachbereich Theater und Schauspiel abgenommen. Die Kommissionsmitglieder befinden, wie weit die Theaterreife des angehenden Schauspielers fortgeschritten ist.
Durch die Eignungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling über ausreichend Talent und Leidenschaft für die darstellenden Kunst verfügt. Auch Bewegungstalent und Sprechtechnik werden hierzu geprüft. Der Prüfling hat dazu meist zwei bis drei Monologe aus verschiedenen Theaterstücken zu erlernen und vorzutragen, gegebenenfalls auch ein Musikstück.
Bei der Kontrollprüfung werden die Ausbildungsfortschritte gemessen. Es wird fachlich strenger auf die Sprechtechnik geachtet und die Fähigkeit Regieanweisungen zu befolgen bzw. richtig umzusetzen. Diese zweite Teilprüfung kann allerdings bei besonders ausgeprägtem schauspielerischem Talent übersprungen werden. Die Kommission entscheidet, ob und wann der Prüfling zur abschließenden Diplomprüfung antreten kann.
In der letzten Teilprüfung werden alle Talente, Fähigkeiten und Anforderungen, die an einen professionellen Schauspieler gestellt werden und die er zu erfüllen hat, abschließend geprüft.
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