Diplom

Diplom

Das Diplom (von griechisch δίπλωµα diploma „zweifach gefaltetes (Schreiben)“) ist eine Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistungen und Prüfungen (Abschlussprüfung) an akademischen und nicht-akademischen Bildungseinrichtungen:

Das Diplom ist:

  • eine staatliche Abschlussbezeichnung für Absolventen der Berufsakademien in Deutschland, z. B. Dipl.-Ingenieur (BA).

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Das Diplom war eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden fast nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen bezeichnet. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand die Berufsbezeichnung Diplomat für einen durch Beglaubigungsschreiben ausgewiesenen ausländischen Politiker. In der Diplomatik ist der Begriff neben Privileg zur Bezeichnung von Herrscherurkunden anspruchsvollerer Gestaltung mit Inhalten lang andauernder Wirkung (als Gegenbegriff zum Mandat) in Gebrauch.

Diplom als akademischer Grad

Deutschland

In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad. Die mit dem Diplom abschließenden Diplomstudiengänge sind vorwiegend in den Ingenieur-, Natur-, und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden.

Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen von "Diplom"bezeichnungen, die nicht von einer Hochschule oder Berufsakademie (mit Zusatz "BA") verliehen wurden, ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

An Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls verliehen und mit dem Zusatz (FH) geführt. Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die Regelstudienzeit von max. acht Semestern. Für Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es dagegen keine derartigen grundsätzlichen Unterscheidungen.

An Berufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad sondern als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen und mit dem Zusatz (BA) geführt. Die aus den Berufsakademien in Baden-Württemberg hervorgegangene Duale Hochschule ermöglicht eine Nachgraduierung dieses Abschlusses in einen akademischen Diplomgrad, der mit dem Zusatz (DH) geführt werden muss. Das Diplom (DH) ist ausschließlich für die Nachgraduierung von früheren Absolventen der Berufsakademien vorgesehen. Ihren regulären Absolventen verleiht die Duale Hochschule den Bachelor.

Diplomstudium

Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-Prüfungsordnung, die, in Deutschland, vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft und zugelassen wird. Diplomstudiengänge gliedern sich in ein zwei- bis viersemesteriges Grundstudium, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein drei- bis sechssemestriges Hauptstudium, in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit dem Vordiplom abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt. Anders als der Bachelor ist das Vordiplom allerdings kein berufsbefähigender Abschluss. Das Hauptstudium kann entweder mit großen schriftlichen oder mündlichen Diplomprüfungen abschließen, oder mit studienbegleitenden Teilleistungen. Bei beiden Verfahren ist außerdem eine Diplomarbeit anzufertigen, die die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweist. Werden sowohl die Diplomarbeit als auch die Prüfungen mit Noten von mindestens "ausreichend" bewertet, wird das Diplom verliehen.

Geschichte des Diploms in Deutschland

Das Diplom existiert als Hochschulgrad erst seit dem 11. Oktober 1899. Als ein Grad des Ingenieurs wurde es durch den königlichen Erlass an den Technischen Hochschulen in Preußen eingeführt. In einigen Studienfächern wurde das Diplom - teils auf Antrag - parallel zur Ersten Staatsprüfung, die keinen akademischen Grad darstellt, verliehen. In der Bundesrepublik wurde das Diplom ab Ende der 50er Jahre auch als erster Hochschulabschluss anstelle der Promotion in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern eingeführt, parallel zum Magister in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern. Die Einführung von Diplom und Magister sollte das Studium verkürzen und damit auch gewisse Zugangshürden zu einer akademischen Ausbildung senken. Ende der 60er Jahre wurde in der DDR das Diplom als Regelabschluss für alle universitären Studiengänge eingeführt, anders als in der Bundesrepublik auch für Studiengänge, die auf hoheitliche Aufgaben vorbereiteten.

Eine neuere Entwicklung ist die Diplomierung von Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Dies geschieht teils durch bloße Verleihung des Diplomgrades, teils wird dies von der Erbringung zusätzlicher Leistungen abhängig gemacht. Beispielhaft können hier die akademischen Grade des Diplom-Juristen sowie des Diplom-Berufspädagogen genannt werden.

Besoldungsrechtliche Einordnung

Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. Juni 2003 hieß es: „Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs.“, so dass „Bachelorabschlüsse (…) grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen (verleihen); konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.“

Besoldungsrechtlich bedeutet dies, dass Bachelor- und Diplom-(FH)-Absolventen dem gehobenen Dienst zugeordnet werden, Diplom-Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie alle Magister und Master-Absolventen dem höheren Dienst.

Erfolgreich akkreditierte Masterabschlüsse an Fachhochschulen werden automatisch dem höheren Dienst zugeordnet, eine explizite Feststellung bei der Akkreditierung muss nicht mehr erfolgen.[1]

Eine Ausnahme bildet hier in einigen Bundesländern die gestaffelte Lehramtsausbildung, bei denen nach dem Bachelor-Abschluss ein Master folgt. Da Grundschullehrer nicht in den höheren, sondern in den gehobenen Dienst einsteigen, entfällt hier diese Zuordnung.

Österreich

In Österreich gibt es das Diplom als akademischen Grad nur in den Ingenieurwissenschaften in der Form als Diplomingenieur bzw. Diplom-Ingenieur (FH). Abgekürzt wird dieser Grad entweder (wie in Deutschland) mit Dipl.-Ing., oder mit DI (ohne Abkürzungspunkte). Diplomstudien in anderen Fächern führen in Österreich zu einem Magister-Grad, jedoch ist auch verliehene Titel Dr. med. univ. der Humanmedizin nach § 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 ein Diplomgrad und kein Doktorgrad. Der Grad Diplom-Kaufmann wurde in Österreich bis 1975 verliehen. Hier lautete die Abkürzung Dkfm. Seither schließt man ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem Grad Mag. rer.soc.oec. ab. Außerhalb der Universitäten gibt bzw. gab es Ausbildungen, die ebenfalls mit einem Diplom abgeschlossen werden und staatlich anerkannt sind (Medizinisch-technische Dienste, Krankenpflegediplom, Diplom-Pädagoge). Diese sind jedoch zum größten Teil am Auslaufen und werden, ebenso wie die akademischen Diplomstudiengänge, sukzessive auf das Bologna-Modell umgestellt.

Die vorgesehene Studienzeit für Diplomstudien beträgt, je nach Studienrichtung, vier bis sechs Jahre. Sie sind in zwei bis drei Studienabschnitte unterteilt, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Der erste Abschnitt besteht typischerweise aus Grundlagenfächern. Im letzten Abschnitt ist eine Diplomarbeit zu verfassen.

Spanien

Diplomatura oder Diplomatura universitaria bezeichnet in Spanien einen staatlichen Hochschulabschluss (Título oficial), der einer Regelstudienzeit von 3 Jahren entspricht.

Das Studium ist in der Regel anwendungsorientiert und wird ausschließlich in bestimmten Fächern angeboten (Krankenpflege, Optik, Physiotherapie, FH-ähnliche Ingenieurstudiengänge). Anders als eine Licenciatura berechtigt eine Diplomatura nicht zur Promotion.

Diese Abschlussart wird im Rahmen des Bologna-Prozesses auslaufen und die vergebenen Grade höchstwahrscheinlich als Bachelor anerkannt.

Bologna-Prozess

Die Diplomstudiengänge laufen im Zuge des Bologna-Prozesses bis 2010 weitgehend aus. An ihrer Stelle wird das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt.

Situation in Deutschland

Als einen Gradmesser für die Abschaffung der Diplomstudiengänge kann der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz[2] angesehen werden. Er weist zum 29. Dezember 2009 unter den grundständigen Studienangeboten 521 Datensätze für Diplomstudiengänge und im Vergleich dazu 5803 Datensätze für Bachelorstudiengänge auf.

  • In Baden-Württemberg dürfen seit der Hochschulgesetznovellierung von 2005 keine neuen Diplom- oder Magisterstudiengänge mehr eingeführt werden und spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 keine Studienanfänger in diesen Studiengängen mehr aufgenommen werden.[3]
  • In Bayern schreibt das Hochschulgesetz vor, dass spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen die Regel sein soll (ausgenommen Staatsprüfung oder kirchliche Prüfungen).[4]
  • In Hessen können nach dem dortigen Hochschulgesetz für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss nur noch Bachelorgrade, für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss nur noch Mastergrade verliehen werden. Das Diplom oder andere akademische Grade werden bereits nicht mehr genannt.[5]
  • In Sachsen ist bereits in Magisterstudiengängen keine Immatrikulation ab Wintersemester 2008/2009 mehr möglich.[6] Die Diplomstudiengänge werden im Gegensatz dazu jedoch nicht grundsätzlich abgeschafft.

Einige Bundesländer ermöglichen es derzeit mit ihren Hochschulgesetzen, Studiengänge mit Diplom- und anderen Abschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen oder in begründeten Ausnahmefällen aufrechtzuerhalten ohne eine Auslauffrist zu nennen (siehe Art 57 Abs. 4 BayHSchG; § 26 SächsHschG; § 9 Abs. 6 HSG LSA). Inwieweit einzelne Bundesländer auch nach 2010 vom Beschluss ihrer Kultusminister[7] abweichen werden, ist derzeit unklar. Die noch bestehenden Diplom-Studiengänge wurden in ihrer Struktur durch Übernahme der Modularisierung den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen angepasst.

Die Technische Universität Dresden bietet für Studienanfänger zum Wintersemester 2010/11 weiterhin grundständige Diplomstudiengänge in den Fächern Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie-Ingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik (neu zum WS 2010/11), Informationssystemtechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Psychologie, Soziologie, Verfahrenstechnik, Verkehrsingenieurswesen und Werkstoffwissenschaften sowie weiterführende Studiengänge in Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Softwaretechnik und Umwelttechnik an.[8] Diese Möglichkeiten werden in den Fächern Elektrotechnik, Informationssystemtechnik und Mechatronik bis auf weiteres bestehen bleiben und sind weiterhin der Regelstudienabschluss für diese Studienfächer.[9] Auch die Hochschule Zittau/Görlitz bietet bis auf weiteres Diplom-Studiengänge in Wirtschaftsingenieurwesen, BWL, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Maschinenbau und Umwelttechnik an.[10] An der Freien Universität Berlin existiert ebenfalls noch ein Diplomstudiengang im Fach Politikwissenschaft.[11] Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald bietet seit Jahren durchgehend den Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau an.[12]

Einzelnachweise

  1. Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 [1]
  2. Grundständige Studienangebote in Deutschland
  3. LHG von Baden-Württemberg i.d.F. v. 1. Januar 2005, § 29 (3)
  4. BayHSchG von Bayern i.d.F. v. 23. Mai 2006, Art. 57 (4)
  5. Hessisches Hochschulgesetz i.d.F. v. 18. Dezember 2006, § 28
  6. SächsHG i.d.F. v. 31. Januar 2006, § 127 (3)
  7. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003
  8. Studiengänge TU Dresden 2010/11
  9. http://www.et.tu-dresden.de/etit/index.php?id=419
  10. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1098682/
  11. [2]
  12. http://www.rsf.uni-greifswald.de/schnelleinstieg/studienbewerber/zggrund/zgbwl/abschluss.html

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Diplom – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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