- Bürgereid
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Ein Bürgereid ist die Verpflichtung von Neubürgern einer Stadt, sich an die gegebene Rechtsordnung zu halten und die örtliche Regierung zu respektieren. Der Bürgereid war meist die Voraussetzung dafür die Bürgerrechte einer Stadt zu erhalten.
Beispiele
Im Zuge der Reformation in Memmingen (ab 1513) wurden 1525 die Geistlichen in Zünfte aufgenommen, besteuert und ihnen wurde der Bürgereid abgenommen.
Im Zuge der französischen Revolution wurde ein Bürgereid im November 1790 auch von Bischöfen und Priestern verlangt. Etwa die Hälfte der Priester weigerte sich; nur vier Bischöfe von 135 legten ihn ab. Viele Priester legten ihn gegen ihre Überzeugung ab, um Nachteile zu vermeiden und um die Seelsorge aufrechtzuerhalten. Es kam zu einer Spaltung der Kirche: eidleistenden Priester (église constitutionelle) und romtreue Kleriker (église romaine).[1]
Siehe auch:
Einzelnachweise
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