Ausbilder-Eignungsverordnung

Ausbilder-Eignungsverordnung
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Basisdaten
Titel: Ausbilder-Eignungsverordnung
Abkürzung: AEVO, AusbEignV,
Ausbilder-EignungsVO
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 30 Abs. 5 BBiG
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht, Berufsbildungsrecht
Fundstellennachweis: 806-22-10-1
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Februar 1999
(BGBl. I S. 157, ber. S. 700)
Inkrafttreten am: 1. März 1999
Letzte Neufassung vom: 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. August 2009
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die auf Grund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann.

In der Ausbilder-Eignungsverordnung wurden die bis dahin separat bestehenden Vorschriften über die Ausbilder-Eignung in den Bereichen öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft für das Bundesrecht zusammengefasst.

Literatur

  • Ruschel, Adalbert: Die Ausbildereignungsprüfung. Vorbereitung auf die schriftliche und praktische Prüfung, 5. Aufl., Herne 2011, Kiehl-Verlag, ISBN 978-3-470-51755-1

Weblinks

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