- Berufsfortbildung
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Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung.
Regelungen Deutschland
Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollen durch Fortbildung Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden, erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Man unterscheidet so in Anpassungsfortbildung und Aufstiegsfortbildung.
Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern), durchführen. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt.
Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten.
Eine besondere Form der Fortbildung sind Unterweisungen. So fordert § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Auslöser für eine Unterweisung sind zum Beispiel Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Veränderungen in den Arbeitsabläufen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Fortbildung und berufliche Weiterbildung oft fälschlich als Synonyme verwendet. Berufliche Weiterbildung umfasst aber zum Beispiel auch Umschulungen, autodidaktische Weiterbildung und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die alle nicht zur Fortbildung im Sinne des BBiG zählen.
Siehe auch
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