Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Basisdaten
Titel: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Abkürzung: AVBFernwärmeV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Energierecht
Fundstellennachweis: 754-7
Datum des Gesetzes: 20. Juni 1980
(BGBl. I S. 742)
Inkrafttreten am: 1. April 1980
Letzte Änderung durch: Art. 5 G v. 4. November 2010
(BGBl. I S. 1483)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. November 2010
(Art. 5 VO vom 4. November 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) ist eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen worden ist. Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern Versorungsbedingungen.

Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u.a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 5), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen.

Im Einigungsvertrag finden sich Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet.

Siehe auch

Weblinks

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