- Beitrittsgebiet
-
Als Beitrittsgebiet werden nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands bezeichnet, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 nach Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) der Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind.[1]
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Die Gleichsetzung des Beitrittsgebiets mit den sogenannten neuen Bundesländern ist ungenau, da der Status Ost-Berlins als Teil der DDR (→ Berlin-Frage) umstritten war und das Grundgesetz erst durch den Einigungsvertrag im gesamten Land Berlin in volle Geltung gesetzt wurde.
Geographischer Umfang
Zum Beitrittsgebiet gehören neben den heutigen fünf Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie Ost-Berlin zusätzlich noch die Gemeinde Amt Neuhaus, der Ostteil von Bleckede – die beide seit dem 1. Oktober 1993 ein Teil Niedersachsens sind – und West-Staaken, das mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 aus dem Kreis Nauen wieder Berlin-Spandau eingegliedert wurde.
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien:- Deutsche Geschichte (20. Jahrhundert)
- Deutsche Wiedervereinigung
- Politische Geographie
Wikimedia Foundation.