Absorptionsprinzip (Recht)

Absorptionsprinzip (Recht)
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Das Absorptionsprinzip bedeutet, das bei Verletzung mehrerer Strafgesetze oder desselben Strafgesetzes mehrmals durch eine Handlung, nur auf eine Strafe erkannt wird. Bei Verletzung von mehreren Strafgesetzen wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, dass die schwerste Strafe vorsieht. Geregelt in § 52 I, II StGB (Tateinheit).

Dss Absorptionsprinzip soll einerseits verhindern, dass ein Täter mehrfach eine Strafe für denselben Vorgang bekommt, der er im Zuge einer natürlichen Kettenreaktion aus mehreren voneinander abhängigen Fehlverhalten bekommt und will Mehrfachbestrafungen vermeiden. Auf der anderen Seite sollen Täter zur Abschreckung die härteste Bestrafung für die schwerwiegendste Verfehlung erhalten. Damit sie ihre Einstellung überdenken und ihr Verhalten ändern und sich der Gesellschaft anpassen.[1]

Einzelnachweise

  1. Ausgewählte Kapitel des Strafrechts (1,84 MB, PDF)

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