- Ad interim (Waffe)
-
Ad interim (lateinisch) bedeutet vorläufig, einstweilig oder zwischenzeitlich. Im Bezug auf Blankwaffen bedeutet es, dass bestimmte Waffen zu bestimmten Situationen ad interim getragen werden mussten (laut Dienstvorschrift) oder durften. Dies betraf vor allem dienstliche Geschehnisse, mit Ausnahme von Manövern oder dem Felddienst. Sinn dieser Vorschriften war, die oft besonders ausgestatteten Interimswaffen nicht im normalen Dienst zu verschleißen. Bei der Schweizer Armee[1] sowie beim protokollarischen Dienst der Bundesrepublik Deutschland [2] wird die Abkürzung „a. i.“ verwendet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Swiss-Army. Net, Abkürzungen,(eingesehen am 21. Mai. 2010
- ↑ Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.): Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1964. Band 2: 1. Juli bis 31. Dezember 1964. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1995, ISBN 3-486-56065-4.
Literatur
- Gerhard Seifert: Fachwörter der Blankwaffenkunde. Deutsches Abc der europäischen blanken Trutzwaffen. (Hieb-, Stoß-, Schlag- und Handwurfwaffen). Verlag Seifert, Haig 1981.
Kategorie:- Hieb- und Stichwaffe
Wikimedia Foundation.