- Pflichtlager
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Pflichtlager sind in der Schweiz ein rechtlich geregeltes System von Notvorräten zur Wahrung der Versorgungssicherheit in Krisen.
Gelagert werden Produkte, die in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge vorhanden sind, um bestimmte Krisenszenarien zu überstehen, wie z.B. Versorgungsunterbrechungen.
Die Lager werden in einer vom Staat festgelegten Menge von der Privatwirtschaft vorgehalten. Die Kosten der Vorratshaltung werden über eine Umlage auf die Preise der Güter aufgeschlagen. Zum Pflichtlager gehören insbesondere Lebensmittel, Heilmittel und Erdölprodukte.
Verantwortliche Behörde ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), dort die Sektion Pflichtlager, im Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD).
Wichtige Zusammenschlüsse der Industrie zur Erfüllung der Pflichten werden in den nun folgenden Abschnitten erläutert.
Inhaltsverzeichnis
RéserveSuisse
Die private Genossenschaft RéserveSuisse, entstanden 2004 aus dem Zusammenschluss der Treuhandstelle der Schweizerischen Lebensmittelimporteure (TSL) und der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG), verwaltet das Pflichtlager für Lebensmittel und Futtermittel.
Vorgehalten werden Zucker, Reis, Speiseöle/-fette und Kaffee sowie Futtergetreide für vier Monate.
Agricura
Die Genossenschaft Agricura bevorratet Düngemittel.[1]
Helvecura
Die ebenfalls als Genossenschaft organisierte Helvecura, die Treuhandstelle der Schweizerischen Heilmittel-Pflichtlagerhalter, bevorratet Medikamente, vor allem Antibiotika und antivirale Mittel.
Aber auch Insulin für 3 Monate wird vorgehalten.[2]
Carbura
Die Carbura wurde 1932 gegründet und ist die Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft.
Diese muss Vorräte vorhalten, die den Bedarf der Schweiz an Autobenzinen, Dieselöl, Heizölen für 4,5 Monate sowie den für Flugpetrol für 3 Monate abdecken.
Geschichte
Das System der Schweizer Pflichtlager wurde wegen der Nahrungsmittelknappheit nach dem Ersten Weltkrieg begründet. Als Reaktion legte der Schweizer Staat Notvorräte für Brotgetreide an. Lange Zeit richtete sich die Bevorratung an den Erfordernissen befürchteter Kriege. Seit Ende der 1980er-Jahre stehen Szenarien wie Naturkatastrophen, Bioterror, Epidemien, Streiks oder technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Vordergrund der Planungen und den darauf beruhenden Bedarfsabschätzungen. Ab 2004 wurde die Bevorratung von Seife, Waschmittel, Schmieröl, Kakaobohnen und Saatgut aufgegeben und die Bevorratung für Lebensmittel auf vier Monate gekürzt. Die Kosten der Lagerhaltung halbierten sich damals auf 130 Millionen Franken, etwa 18 Franken je Einwohner im Jahr.[3]
Weblinks
- Wirtschaftliche Landesversorgung im Historischen Lexikon der Schweiz
- Website des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung
- Amtliches Dokument zur Pflichtlagerpolitik 2008–2011 (PDF)
- ReserveSuisse
- Agricura
- Helvecura
- Carbura
Quellen und Einzelnachweise
- Website des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung und der Pflichtlagerorganisationen, siehe Weblinks
Kategorien:- Gesellschaft (Schweiz)
- Katastrophenschutz
- Zivilschutz
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