- Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
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Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge ist neben den Amtsgerichten in Burgwedel, Hameln, Hannover, Springe und Wennigsen (Deister) eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Hannover. Es hat seinen Sitz in Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen.
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeiten
Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Neustadt für die Städte Neustadt am Rübenberge, Garbsen und Wunstorf und damit für rund 151.000 Personen. Ihm ist das Landgericht Hannover übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.
Geschichte
Mit dem am 1. Oktober 1852 in Kraft getretenen hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 8. November 1850 wurde in Neustadt das Amtsgericht eingerichtet. Anfangs hatte der Amtsgerichtsbezirk rund 11.700 Gerichtseingesessene. Durch die Auflösung der Amtsgerichte in Schloß Ricklingen (1855), Wunstorf und Wölpe (beide 1859) vergrößerte sich der Zuständigkeitsbereich des Neustädter Amtsgerichts. 1977 wurde das Amtsgericht Familiengericht[1].
Gebäude
Das Gericht war zunächst im Schloss Landestrost untergebracht. Aufgrund von Platzproblemen wurden 1884 weitere Räume angemietet, 1903 wurde dann das heutige Gebäude an der Schlossstraße errichtet. Der Altbau wurde 1967 um einen Anbau am Ludwig-Enneccerus-Platz erweitert, der heute das Hauptgebäude beherbergt. Die beiden Nebengebäude befinden in der Schlossstraße und im Schloss Landestrost in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude[1].
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Die Geschichte des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. auf den Seiten des Amtsgerichts
52.503399.46183Koordinaten: 52° 30′ 12″ N, 9° 27′ 43″ OKategorien:- Amtsgericht (Niedersachsen)
- Neustadt am Rübenberge
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