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Kontrollierter Sichtflug, abgekürzt CVFR (für controlled visual flight rules), ist ein Verfahren zur Durchführung von Sichtflügen entweder im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandflügen im kontrollierten Luftraum. Anders als vielfach angenommen ist CVFR keine "light"-Variante des IFR-Fliegens (Instrumentenflug) sondern strikt dem Sichtflug zuzuordnen.
Die Berechtigung, um kontrollierte Sichtflüge durchführen zu dürfen, wurde inzwischen europaweit in die Flugausbildung zum Privatpiloten integriert. Piloten mit älteren Fluglizenzen können diese Berechtigung in einer theoretischen und praktischen Ausbildung erwerben. Ebenso soll die Durchführung kontrollierter Sichtflüge mit Luftsportgeräten europaweit eingeführt werden. Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muss der Pilot in der Lage sein, vorgegebene Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, sowie nicht mehr als zehn Prozent von der (von der Kontrollstelle vorgegebenen) Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf fünf Grad genau beizubehalten. Dazu erhält er mindestens 30h theoretischen und 10h praktischen Unterricht.
Die Ausbildung kann bereits während der PPL (A) Ausbildung begonnen werden, die Lizenz wird jedoch erst nach dem Erreichen von 60 Flugstunden innerhalb der letzten 3 Jahre nach dem Privatpilotenschein eingetragen. Dabei müssen mindestens 20 Stunden Überlandflug enthalten sein.
Ferner reicht in FL 100 und darüber ein beschränktes Flugfunkzeugnis Typ 2 (BZF 2) in deutscher Sprache nicht mehr aus, Typ 1 für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache ist notwendig.
Nachtflugqualifikation
Wird zusätzlich eine kleine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NVFR, night), wobei für Nachtflüge stets ein Flugplan aufgegeben werden muss. VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür die NVFR-Berechtigung, der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
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