- Flugplan
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Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln), VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln) und gemischte Flugpläne, die mit VFR oder IFR beginnen und während des Fluges die Flugregeln wechseln.
Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe, die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.
Die deutsche Flugsicherung und die schweizer Flugsicherung Skyguide bieten die Möglichkeit, Flugpläne über das Internet aufzugeben. Europaweit können Flugpläne mit EuroFPL aufgegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
Flugplan in Deutschland
Der Pilot gibt seinen Flugplan gewöhnlich vor Antritt eines Fluges auf.
Ein Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie für den Notfall (z.B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeuges während der Flugdurchführung zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.
Er besteht aus einem einseitigen Formular, welches 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass sie international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.
Flugplanpflicht
Flugplanpflicht besteht für:
- alle Instrumentenflüge und auch Sichtflüge, sofern ein Teil der Strecke nach Instrumenten geflogen wird (Flugregelwechsel).
- Nachtsichtflüge im kontrollierten Luftraum.
- Flüge über die Grenzen Deutschlands, ausgenommen Flüge in/über Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens, es sei denn die Vorschriften des betroffenen Landes fordern einen Flugplan.
- Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.
- militärische Flüge.
- Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.
- Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, soweit angeordnet.
Einreichen des Flugplanes
Der Flugplan muss zwischen frühestens 6 Tagen und spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung 3 Stunden, vor dem planmäßigem Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet aufgegeben werden. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt.
Änderung des Flugplanes
Vor Inkrafttreten des Flugplanes kann der Pilot die Startzeit bei der Flugsicherung nach hinten verschieben.
Aktivierung des Flugplanes
Bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) wird der Flugplan automatisch aktiviert. Weitere Möglichkeiten sind die telefonische Startmeldung durch den Flugleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes sowie per Funk durch einen so genannten Inflight Pick-Up, den der Pilot bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle anfragt.
Schließen des Flugplanes
Nach der Landung oder wenn diese sichergestellt ist, muss der Flugplan durch die Landemeldung geschlossen werden. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird das automatisch erledigt.
Überfällige Flüge
Erfolgt nun innerhalb einer bestimmten Zeit zum Beispiel keine Landemeldung, löst die Flugsicherung einen Alarmzustand aus, der Such- und Rettungsmaßnahmen zur Folge hat. Zunächst wird jedoch während der Unsicherheitsphase durch Nachfrage versucht sicherzustellen, dass nicht einfach die Landemeldung vergessen wurde.
Flugplan in den USA
In den USA können Piloten ihren Flugplan über ein Computersystem direkt bei der FAA einreichen: Direct User Access Terminal (Abkürzung DUAT).
Weblinks
- Flugplanaufgabe bei der DFS im Internet (kostenlose Anmeldung erforderlich)
Siehe auch
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