- Aufsichtsbeschwerde
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Aufsichtsbeschwerde bezeichnet im deutschen Recht:
- Fachaufsichtsbeschwerde an den Fachaufsichtsberechtigten betreffend die Recht- und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme
- Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten betreffend das persönliche Verhalten eines Amtswalters
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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