Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich nicht korrekt verhalten haben. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.

In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „formlos, fristlos und fruchtlos“.

Hinweise

  • Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip „von oben nach unten“ erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde (Fachaufsichtsbeschwerde) gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
  • Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde entweder:
1. die Dienstaufsichtsbehörde
Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion (in Bayern: jetzt Landesamt für Steuern)
Probleme mit Kommunalbediensteten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident
2. die Behördenleitung
Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes
Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister

Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z. B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder „nach unten“ delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.

Siehe auch

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  • Dienstaufsichtsbeschwerde — nichtförmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann. Die D. ist an… …   Lexikon der Economics

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