- Pidjon ha-Ben
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Pidjon ha-Ben (hebr. Auslösung des Sohnes) ist ein im orthodoxen Judentum vorgeschriebenener, auf Ex 13,2 ff. beruhender Ritus bezüglich der erstgeborenen Söhne.
Wenn der erstgeborene Sohn dreißig Tage alt geworden ist, muss man ihn vom Priester "auslösen". "Erstgeborener" (Bechor) in dieser Hinsicht ist jener Sohn, der als Erster aus dem Schoß seiner Mutter kommt (durch dessen Geburt die Frau zur Erstgebärenden wird) und das Licht der Welt erblickt. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Säugling nicht der Erstgeborene seines Vaters ist - aber der seiner Mutter -, muss er ausgelöst werden.
Der Sohn muss nicht ausgelöst werden, wenn der Vater ein Cohen oder Levit oder seine Mutter die Tochter eines Cohens oder Leviten ist. Auch wenn ein Kind zum Beispiel durch einen Kaiserschnitt auf die Welt gekommen ist, muss es nicht ausgelöst werden. Nach Schwangerschaftsunterbrechungen besteht eine besondere Situation, die zumeist eine rabbinische Entscheidung nötig macht.
Die Pflicht, den Erstgeborenen auszulösen, ist die zweite Pflicht seines Vaters (die erste ist die Beschneidung). Wurde der Säugling aus irgendeinem Grund nicht von seinem Vater ausgelöst, muss er es später selbst nachholen - genau wie er auch die Beschneidung selbst nachholen muss, wenn sein Vater ihn nicht beschnitten hat.
Alle Erstgeborenen sind Gott geheiligt (im tradierten Erbrecht gebührt dem Erstgeborenen der doppelte Anteil). Wenn ein erstgeborener Sohn auf die Welt kommt, löst man ihn symbolisch aus - wegen der Tatsache, dass der Cohen, der Priester, die Aufgabe übernommen hat, die eigentlich diesem Erstgeborenen zugedacht war. Damit er der Familie rechtmäßig zusteht, muss man ihn deshalb vom Cohen auslösen, der seinen Platz eingenommen hat.
Der Säugling muss mit Geld ausgelöst werden, mit fünf Silbermünzen, deren Reinsilbergewicht mindestens 117 Gramm beträgt; solche Münzen gibt es, geprägt von der Bank Israel. Es können auch andere reine Silbermünzen verwendet werden.
Die Auslösungszeremonie (Überreichung der fünf Münzen an den Cohen als "Lösegeld", begleitet von Segenssprüchen; die Zeremonie kann auch ohne den anwesenden Säugling durchgeführt werden) findet während einer Pflichtmahlzeit (Se´udat Mizwa) statt und muss tagsüber durchgeführt werden (es gibt Ausnahmen; z. B. zur Umgehung des Schabbat, an dem man keine "Geschäfte" macht), sie findet im allgemeinen in den Nachmittagsstunden statt, und die anschließende Mahlzeit zieht sich dann bis in den Abend hin.
Literatur (Auswahl)
- Artikel PIDJON HABEN, in: Jüdisches Lexikon, Berlin 1927, Bd. IV/1, Spp. 932 ff.
- Israel Meir Lau, Wie Juden leben: Glaube – Alltag – Feste. Gütersloher Verlagshaus, 7. Auflage, Gütersloh 2001
Weblinks
Commons: Pidjon ha-Ben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Pidjon HaBen Auslösung des erstgeborenen Sohnes - (Informationen der Synagoge Karlsruhe)
Kategorie:- Feste und Brauchtum (Judentum)
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