- Erstgeburt
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Der Ausdruck Erstgeburt bezeichnet in der Geschichte das erstgeborene männliche Kind der Familie. Ebenso bezieht sich der Ausdruck auf das männliche erstgeborene Tier oder die erstgeerntete Feldfrucht (in der Bibel „Erstling“ genannt). In der Medizin wird der Begriff unabhängig vom Geschlecht des Kindes verwendet, die angehende Mutter wird als Erstgebärende (Nullipara) bezeichnet.
Im allgemeinen Wissen um die Besonderheit des „Erstmaligen“ der Erstgeburt brachte ihr der Mensch höchste Wertschätzung und Verehrung entgegen. Die Erstgeburt von Mensch und Tier galt in den alten Kulturen als ideale Repräsentation ihrer Art, man sah sich mitsamt Vieh und Früchten durch ihr Blut am reinsten und am deutlichsten verkörpert. Die Erstgeburt gehörte der Gottheit in einer besonderen Weise an und kam ihr demzufolge zu. Dieses Bewusstsein fand seinen sinnfälligsten Ausdruck im Ritual des Menschenopfers. Aus dieser Tradition heraus entwickelte sich kulturgeschichtlich der Brauch des Tieropfers als Ersatzgabe wie es Überlieferung von der Nichtopferung Isaaks in Gen 22 EUsinnfällig macht.
Erstgeburt in der Bibel
In alten Kulturen - so zeigt es die Bibel exemplarisch - genoss der Erstgeborene besondere Privilegien. Außer dem Genuss des größeren Anteils an väterlicher Zuneigung kam ihm überall der erste Platz nach dem Vater zu (Gen 43,33) und ein besonderes Vorrecht gegenüber seinen Brüdern (Gen 37,21 - 22, 30, etc.); ein spezieller Segen wurde ihm allein vom sterbenden Vater zugesprochen, er folgte ihm als Haupt der Familie und empfing den doppelten Erbteil des Bruders (Dtn 21,17). Des Weiteren räumte das Erstgeburtsrecht das Recht zur Priesterschaft ein. Der Erstgeborene blieb Familienvorsteher, solange die Brüder zusammen im Hause blieben; sobald sie sich trennten und eine eigene Familie bildeten, stand jeder selbst dem Haus als Haupt und Priester vor.
Als Erstgeburt kamen der Überlieferung nach die Söhne der Ägypter durch das Schwert des zerstörenden Engels im Rahmen der zehn biblischen Plagen um, während die Hebräer verschont wurden. Als Zeichen der Anerkennung, erklärte Gott, dass alle Erstlinge ihm gehörten (Ex 13,2; Num 3,3), sie waren dementsprechend zu opfern. Die Opferung geschah dann in der Form der Auslösungsopfers (Ex 34,20). Das priesterliche Gesetz gab über das Opfers der Auslösung der Erstgeborenen genaue Auskunft. Das erstgeborene Kind wurde, wenn es mindestens einen Monat alt geworden war d. h. wohl seine Lebensfähigkeit bewiesen hatte, im Tempel dargestellt (Lk 2,22 ) und nach der gesetzlichen Schätzung um fünf Schekel heiligen Gewichtes losgekauft (Num 18,16, (Num 3,47). In dem Buch Numri wird die Vorschrift dann noch mal präzisiert (Num 3,40, (Num 8,17). Die Leviten die von Jahwe als Auslösung der Erstgeborenen in Israel genommen werden, bezieht sich nur auf die Einsetzung des Levitenstandes; in späterer Zeit mussten sämtliche jüdischen Erstlingssöhne, nicht bloß die über die Levitenzahl überschüssigen, durch Geld ausgelöst werden.
Ebenso wie von Menschen und Tieren gehörten auch von den Früchten des Ackers, des Weinbergs und der Bäume die Erstlinge der Gottheit (Ex 34,26), (Ex 23,19), (Ex 22,28) und durften von den Menschen nicht angetastet werden (Jer 2,3). Aus demselben Grund ließ man auch den Ertrag neugepflanzter Bäume drei Jahre lang ungenutzt, übergab den des vierten Jahrs der Gottheit und nahm ihn erst vom fünften Jahr an für sich in Anspruch (Lev 19,23). Erstlingsgarben opferte man am Massotfest, Erstlingsbrote an Pfingsten, die Baumfrüchte Hüttenfest. Man konnte dem Tempel die Erstlingsbrote bringen (2 Kön 4,42); der gesetzlichen Vorschrift nach gehörten die Erstlingsfrüchte und der Abhub der Wolle bei der Schafschur dem Tempel und wurden zu den Einkünften der Priester gerechnet.
In (Deut 18,4), (Deut 26,1), (Ez 44,30), (Neh 10,36), (Num 15,20), (Num 18,1), (Deut 26,1) erzählt, wie man die Baumfrüchte in Körben ans Heiligtum trug und am Altar niederstellte und wie die Darbringenden ein liturgisches Gebet sprachen, in dem sie Gott für die Güte dankten, in der sie gesegnet mit den Gütern Gottes wohnen durften.
Siehe auch
Literatur
- Fritz Stolz, Erstlinge, Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1999
- Paul Volz: Die biblischen Altertümer, Komet Verlag Köln 1914, ISBN 3-89836-316-3
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