- Ausweisgesetz
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Basisdaten Titel: Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige Kurztitel: Ausweisgesetz Abkürzung: AwG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Systematische
Rechtssammlung (SR):143.1 Datum des Gesetzes: 22. Juni 2001 Inkrafttreten am: 1. Oktober 2002 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. Juni 2001 (kurz Ausweisgesetz, AwG), SR 143.1, regelt die Ausstellung der Pässe und Identitätskarten der Schweiz. Zudem soll es den Missbräuch dieser Ausweise bekämpfen.
Es trat am 1. Oktober 2002 in Kraft und löste die Verordnung vom 17. Juli 1959 über den Schweizerpass und die Verordnung vom 18. Mai 1994 über die Schweizerische Identitätskarte ab.
Am 17. Mai 2009 wurde in einer Volksabstimmung mit einem Ja-Anteil von 50,1 Prozent einer Änderung des Ausweisgesetzes knapp zugestimmt, welche die Einführung von biometrischen Pässen vorsieht.[1]
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