Ausweisgesetz

Ausweisgesetz
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Kurztitel: Ausweisgesetz
Abkürzung: AwG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie:
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
143.1
Datum des Gesetzes: 22. Juni 2001
Inkrafttreten am: 1. Oktober 2002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 22. Juni 2001 (kurz Ausweisgesetz, AwG), SR 143.1, regelt die Ausstellung der Pässe und Identitätskarten der Schweiz. Zudem soll es den Missbräuch dieser Ausweise bekämpfen.

Es trat am 1. Oktober 2002 in Kraft und löste die Verordnung vom 17. Juli 1959 über den Schweizerpass und die Verordnung vom 18. Mai 1994 über die Schweizerische Identitätskarte ab.

Am 17. Mai 2009 wurde in einer Volksabstimmung mit einem Ja-Anteil von 50,1 Prozent einer Änderung des Ausweisgesetzes knapp zugestimmt, welche die Einführung von biometrischen Pässen vorsieht.[1]

Einzelnachweise

  1. Tagesschau.sf.tv

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bürgerort — Bürgerrechtsurkunde der Stadt Zürich Der Bürgerort (auch Heimatort) bezeichnet in der Schweiz die Gemeinde, in der ein schweizerischer Staatsangehöriger heimatberechtigt ist. Der Bürgerort ist unabhängig vom jeweiligen Wohnort. Heutzutage ist der …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizer Bürgerrecht — Der Schweizer Pass (2006) dient zum Nachweis der schweizerischen Staatsbürgerschaft (ebenso die Identitätskarte).[1] Das Schweizer Bürgerrecht (auch Schweizerbürgerrecht) bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizer Pass — (Pass 06) Als Schweizer Pass oder Schweizerpass wird der offizielle Reisepass der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnet. Die ersten Schweizer Pässe wurden 1915 ausgegeben. Diese waren noch nicht im bekannten Rot gehalten, sondern von einer …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”